Brüssel muss Schweizer Landnahme beenden
Räpple weist die Kommissare darauf hin, dass deutsche Landwirte im Grenzbereich zur Schweiz ein existenzielles Problem haben, das nur von der EU-Kommission gelöst werden könne.
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen EU und der Schweiz sichere den Schweizer Bauern die Möglichkeit, Flächen in Deutschland zu kaufen, zu pachten und zu bewirtschaften. Leider erlaube das alte deutsch-schweizerische Grenzabkommen von 1958 den Schweizer Landwirten, von diesen Flächen, die nicht weiter als zehn Kilometer von der Grenze entfernt liegen, die Erzeugnisse zollfrei in die Schweiz einzuführen. Deutsche Landwirte dürften Erzeugnisse aus demselben Gebiet nicht zollfrei in die Schweiz einführen.
Da in der Schweiz die Marktpreise für Getreide, Milch und Fleisch teilweise bis zum Vierfachen höher seien als in der EU, ergebe sich eine massive Wettbewerbsverzerrung. Zudem erhielten Bewirtschafter aus der Schweiz für ihre Flächen in Deutschland auch noch die EU-Agrarbeihilfen in voller Höhe. Der Wettbewerbsvorteil gebe den Schweizer Bauern einen sehr starken Anreiz, landwirtschaftliche Flächen im deutschen Zollgrenzbezirk zu kaufen oder zu pachten. Deutsche Landwirte, so Räpple, haben in den vergangenen zehn Jahren bereits rund 1000 ha an die Kollegen aus der Schweiz verloren.
Der Berufsstand, so der BLHV-Präsident, habe leider auch feststellen müssen, dass sowohl die Schweiz als auch Deutschland beharrlich zögerten, dringend erforderliche Initiativen zur Änderung des deutsch-schweizerischen Grenzabkommens oder des Freizügigkeitsabkommens zu ergreifen, um die eklatanten Wettbewerbsverzerrungen abzustellen. In dieser Situation sehe der BLHV keinen anderen Weg, als dass die EU ihren Bürgern gleiche Wettbewerbschancen verschafft wie den Bürgern von EU-Nichtmitgliedsstaaten.
Räpple ermahnt den Agrarkommissar, die Möglichkeiten der EU zu prüfen, beispielsweise auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens, für Abhilfe zu sorgen. Aus Sicht des Berufsstandes würde die beste Lösung darin bestehen, dass Schweizer Landwirte Waren aus diesem Bereich genauso verzollen müssen wie deutsche Bürger. Es wäre deutschen Landwirten bereits sehr geholfen, wenn für Schweizer Grenzbewohner die Möglichkeit des zollfreien Imports zumindest für jene Flächen entfallen würde, die von Schweizern künftig erworben oder angepachtet werden.
Für Deutsche verwehrt
Deutsche Bauern, so Räpple, sehen keine Möglichkeit, die Erzeugnisse ihrer Flächen zollfrei in die Schweiz verbringen zu dürfen. Ein zollfreier Import sei nur für Grenzbewohner der Schweiz möglich. Deutsche Landwirte würden sich auch an der Niederlassung in der Schweiz gehindert sehen, weil das Schweizer Recht dazu verlangt, dass natürliche Personen ihren Wohnsitz bzw. dauernden Aufenthalt in der Schweizer Zollgrenzzone haben. Umgekehrt müssten die Schweizer Landwirte jedoch nicht ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, um in den Genuss des zollfreien Imports in das Hochpreisland Schweiz zu kommen.
Räpple gab sich zuversichtlich, dass die EU in der Lage ist, diese indirekt wirkende krasse Wettbewerbsverzerrung abzustellen. Die jetzige Situation stelle eindeutig eine Diskriminierung der deutschen Landwirte gegenüber den Schweizer Landwirten dar, die unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH gegen das Freizügigkeitsabkommen verstoße. Der BLHV-Präsident forderte eine Mitwirkung des EU-Agrarkommissars in dieser Angelegenheit und machte deutlich, dass sich der BLHV in gleicher Sache auch an die EU-Kommissare Oettinger und Almunia sowie an Europa-Parlamentarier wenden werde.
