Auswinterungsschäden im Ortenaukreis und Kreis Emmendingen

Keine Ausnahme von der Fruchtfolgeauflage

27.03.2012

Die gravierenden Auswinterungsschäden sind für die Landesverwaltung keine Begründung für eine Ausnahme von der Maiswurzelbohrer-Fruchtfolgeauflage. Der schriftlichen Bitte des BLHV um eine Ausnahmeregelung für besonders betroffene Betriebe hat Ministerialdirektor Wolfgang Reimer damit eine klare Absage erteilt.

Als Begründung werden rechtliche Bedenken angeführt. Bei der Fachverwaltung besteht auch die Sorge, dass sich der Schadorganismus in befallsfreie Gebiete ausbreiten kann.

BLHV- Präsident Werner Räpple ist enttäuscht über die starre Haltung der Fachverwaltung. Es ist unverständlich, dass die politischen Entscheidungsträger nach einem extremen Witterungsereignis keine Ausnahmeregelung für besonders betroffene Landwirte zulassen. Der Einfluss höherer Gewalt sollte das Aussetzen einer bestehenden Rechtsverordnung für eine begrenzte Anzahl von Landwirten rechtfertigen. Da auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Maiswurzelbohrer-Eingrenzungsgebieten weniger scharfe Fruchtfolgerestriktionen gelten, kann auch die fachliche Begründung der Absage hinterfragt werden.

Aufgrund der Entscheidung der Fachverwaltung sollten betroffene Landwirte nun prüfen, welche alternativen Kulturen für eine Neuansaat in Frage kommen

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