Auswinterungsschäden im Ortenaukreis und Kreis Emmendingen
Keine Ausnahme von der Fruchtfolgeauflage
Als Begründung werden rechtliche Bedenken angeführt. Bei der Fachverwaltung besteht auch die Sorge, dass sich der Schadorganismus in befallsfreie Gebiete ausbreiten kann.
BLHV- Präsident Werner Räpple ist enttäuscht über die starre Haltung der Fachverwaltung. Es ist unverständlich, dass die politischen Entscheidungsträger nach einem extremen Witterungsereignis keine Ausnahmeregelung für besonders betroffene Landwirte zulassen. Der Einfluss höherer Gewalt sollte das Aussetzen einer bestehenden Rechtsverordnung für eine begrenzte Anzahl von Landwirten rechtfertigen. Da auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Maiswurzelbohrer-Eingrenzungsgebieten weniger scharfe Fruchtfolgerestriktionen gelten, kann auch die fachliche Begründung der Absage hinterfragt werden.
Aufgrund der Entscheidung der Fachverwaltung sollten betroffene Landwirte nun prüfen, welche alternativen Kulturen für eine Neuansaat in Frage kommen
Ihr Ansprechpartner
Dr. Martin Armbruster
Referent für Erzeuger- und Marktfragen
E-Mail: martin [dot] armbruster
blhv [dot] de

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