Begleitausschuss billigt Kürzung

BLHV setzt sich für ausgewogene Förderung der unterschiedlichen Betriebsgrößen ein

26.11.2011

Der MEPL-II-Begleitausschuss billigte vergangene Woche mit knapper Mehrheit eine Änderung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL II). Dabei wurden die infolge der Mittelknappheit beabsichtigten Kürzungen bei MEKA, Ausgleichszulage und AFP angenommen.

Die MEPL-II-Änderung wird nun Brüssel zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Agrarinvestitionsförderung soll die Förderung der Maschinen der Innenwirtschaft gestrichen werden. Der Fördersatz soll von 25 Prozent auf 20 Prozent, das zuwendungsfähige Investitionsvolumen von 1,25 Mio. Euro auf eine Million Euro, die Prosperitätsgrenze um 20:000 Euro auf 100:000 Euro, bei Unverheirateten um 10:000 Euro auf 80:000 Euro abgesenkt werden.

Ackerfläche bei AZL ausgegrenzt

Bei der Ausgleichszulage soll die Prämie für Ackerland ganz entfallen. Antragsteller zu Maßnahmen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) sollen auslaufende Fünfjahresverträge bis 31. 12. 2013 verlängern können außer bei den Maßnahmen N-B1 (extensive Grünlandbewirtschaftung), N-E1 (Verzicht auf Wachstumsregulatoren) und N-E4 (Mulchsaat). Ein Neueinstieg in Fünfjahresverträge soll 2012 und 2013 ausschließlich in die MEKA-Maßnahmen N-D2 (Ökolandbau) und N-G (FFH-Naturschutz) möglich sein, verbunden mit einer Ausstiegsklausel für den Fall, dass sich die Konditionen in der Folge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 ändern sollten.
Auch der vom Ministerium kurzfristig eingebrachte Förderausschluss für Investitionsvorhaben mit größeren Tierhaltungen wurde mehrheitlich angenommen. Betroffen sind Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgeschrieben ist. Sofern die EU-Kommission diese Änderung akzeptiert, erhalten Betriebe keine AFP-Förderung mehr für ein Platzangebot beispielsweise über 15.000 Legehennen, 1500 Mastschweine oder 600 Rinder oder die Summe der entsprechenden Anteile ab 2012.
Die Mitglieder des Begleitausschusses sind zur Verschwiegenheit über die Diskussionen verpflichtet. Sie dürfen lediglich über die Ergebnisse berichten.
Der BLHV setzt sich seit den Fördereinschnitten im Jahr 2007 für eine ausgewogene Förderung der unterschiedlichen Betriebsgrößen ein. Gleichwohl spricht er sich dafür aus, größere Tierhaltungen im Sinne der europäischen Strategie eines grünen Wachstums und des Zieles einer rentablen Landwirtschaft nicht auszuschließen.

Berufsstand lehnt alle Kürzungen generell ab

Der BLHV weist darauf hin, dass der Berufsstand die Kürzungen der Programme generell ablehnt und diesen nicht zugestimmt hat. Im Begleitausschuss sind aufgrund von EU-Vorgaben zwar diverse Interessenvertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Landwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen der Umwelt, Frauen und Jugend sowie Kommunen und Leader vertreten. 14 Stimmen von insgesamt 30 entfallen jedoch auf Verwaltungsvertreter, die weisungsgebunden nach Vorgabe der jeweiligen Amtsspitze abstimmen. Die Verwaltung benötigt für die Durchsetzung eigener Vorschläge im MEPL-Begleitausschuss also nur die Zustimmung einer verschwindend kleinen Minderheit der Wirtschafts- und Sozialpartner.
 

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