EuGH prüft Rechtmäßigkeit der Modulation

Landwirte müssen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen

13.01.2012

Nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder wird sich der EuGH mit der Gültigkeit der Erhöhung der Modulation seit 2009 befassen. Betriebe mit Direktzahlungen über 5000 Euro müssen rasch entscheiden, ob sie gegen ihren Auszahlungsbescheid Widerspruch einlegen.

Darauf verweist der BLHV. Nach Angaben des Verbandes hatte sich der Deutsche Bauernverband unverzüglich nach Kenntniserlangung des vollständigen Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt/Oder an Agrar-Staatssekretär Dr. Kloos vom Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt mit der Bitte, Landwirten und Verwaltung eine mögliche Flut von Widersprüchen gegen die für 2011 ergangenen Auszahlungsbescheide zur Betriebsprämie zu ersparen. Betroffenen Betrieben müsse nach Auffassung des bäuerlichen Berufsstandes auch ohne Einlegung von Rechtsmitteln je nach Ausgang des 2013 zu erwartenden Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Korrektur des Auszahlungsbescheides zugesichert werden. Einem solchen Verfahren stellen sich aus Sicht von Dr. Kloos rechtliche und haushalterische Bedenken entgegen. Damit, so der BLHV, müssen betroffene Landwirte jetzt entscheiden, ob sie gegen die jüngsten Auszahlungsbescheide innerhalb der gegebenen Monatsfrist Widerspruch einlegen.

Verstoß gegen Vertrauensschutz möglich

Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass vom Verwaltungsgericht Frankfurt/ Oder die im Rahmen der Modulation seit 2009 über fünf Prozent hinausgehenden Kürzungen der Direktzahlungen in Frage gestellt werden. Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Festsetzung generell erhöhter Kürzungssätze für die Betriebsinhaber im Zuge der Halbzeitbewertung unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vorhersehbar war. Bezüglich der progressiven Modulation werden die Zweifel zusätzlich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet.

In den neuen Bundesländern hatten mehrere Betriebe gegen die seit 2009 erhöhte Modulation, insbesondere der progressiven Modulation von vier Prozent für Beträge über 300.000 Euro Betriebsprämie, Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Mit Beschluss vom 28. September 2011 Az: VG 6 K 255/10 hat das VG Frankfurt/Oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur europarechtlichen Zulässigkeit der generellen Erhöhung der Modulation und der progressiven Modulation zur Entscheidung vorgelegt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist voraussichtlich frühestens 2013 zu rechnen.

Widerspruchsfrist endet in Kürze

Von der seit 2009 bestehenden Regelung zur schrittweisen Erhöhung der Modulation von fünf auf zehn Prozent bis 2012 sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland mit Direktzahlungen von über 5000 Euro betroffen. Kurz vor den Weihnachtstagen 2011 erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg ihre Auszahlungsbescheide zur Betriebsprämie. DBV und BLHV weisen darauf hin, dass betroffene Betriebsinhaber rasch entscheiden müssen, ob sie gegen die Auszahlungsbescheide Widerspruch einlegen, um nicht auszuschließende Rechtsverluste zu vermeiden.

BLHV-Mitglieder können einen Widerspruchsvordruck aus dem mitgliederinternen Bereich des Internets des BLHV herunterladen. Vordrucke sind ebenso bei den Bezirksgeschäftsstellen des Verbandes erhältlich.

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