Forstberatung erhalten

03.08.2012

Der BLHV-Fachausschuss Bauernwald hat sich mit neuen Kostenbeiträgen befasst und die Notwendigkeit staatlicher Beratung untermauert.

Der BLHV-Fachausschuss kritisierte in seiner jüngsten Sitzung, dass das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium ohne Anhörungsverfahren eine massive Erhöhung des Kostenbeitrags für die Vermarktung von Holz aus dem Privatwald von bisher 55 auf 80 Cent je Fm vorgenommen habe. Eine Absenkung dieses Beitrags wird eingeführt, wenn die ForstBW lediglich Logistikleistungen erbringt im Zusammenhang mit der Holzvermarktung durch Dritte. Dann beträgt der neue Beitrag 40 Cent je Fm. Weitere Erhöhungen der Beiträge vor allem für den Kleinprivatwald schließt das Land nicht aus.

Im Waldausschuss wurde erinnert an das wiederholt vorgetragene alte Versprechen der Politik in Zusammenhang mit dem Betretensrecht, dass der Staatsforst für Privatwaldbesitzer kostenlose Beratung und kostengünstige Dienstleistungen erbringe. Vorsitzender Karl Rombach bekannte sich zu dem Grundsatz, dass Kosten dort zugeordnet werden müssten, wo sie entstünden. Allerdings sei der Privatwald häufig auf die Vermarktungsmöglichkeiten der ForstBW angewiesen. Diese dürften nicht gefährdet werden. Bei der Beratung, die flächendeckend sein müsse, seien die Erfahrungen von Förstern wichtig, die Höfe und Strukturen kennen. Der Beratungsbedarf steige, da die Hofnachfolger selbst in waldreichen Gebieten immer weniger im Rahmen der landwirtschaftlichen Ausbildung forstliches Wissen vermittelt bekommen.