Nicht zweckentfremden
Die beiden Präsidenten mahnen an, Land- und Forstwirte bei der Umsetzung der Naturschutzziele als Partner zu respektieren. Dies gelinge am besten auf der Basis von Freiwilligkeit und einem angemessenen finanziellen Ausgleich. Dem trage die geplante Naturschutzstrategie des Landes nicht ausreichend Rechnung.
Der baden-württembergische Weg des Vorrangs freiwilliger vertraglicher Regelungen und Beratung vor Ordnungsrecht muss auch für die Zukunft gelten, fordern die Präsidenten. Sie betonen, dass Mittel, die für die Umsetzung der Naturschutzstrategie notwendig sind, zusätzlich bereitgestellt werden müssen. Sie dürfen nicht aus der zweiten Säule (insbesondere Agrarumweltprogrammen) oder gar aus der ersten Säule verwendet werden.
Im bundesweiten Vergleich der Einkommen steht die Landwirtschaft in Baden-Württemberg an letzter Stelle. Baden-Württemberg weist einen hohen Anteil an benachteiligten Gebieten auf und hat einen erheblichen Nachholbedarf bei der Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen. Diese Entwicklung würde beeinträchtigt, wenn das Land die für die Landwirtschaft vorgesehenen Mittel zur Umsetzung seiner Naturschutzstrategie verwenden würde, erläutern Räpple und Rukwied.
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