Widerspruch gegen Betriebsprämien-Bescheid wegen Modulations-Kürzung

11.01.2012

Seit 2005 schichtet die EU einen Teil der Betriebsprämie um in die zweite Säule („Modulation“). Mit dem Health-Check hat die EU die zunächst beschlossenen Modulationsabzüge von 5 Prozent jedoch stufenweise weiter erhöht auf 9 Prozent im Jahr 2011 und 10 Prozent ab 2012.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder (Brandenburg) hat aus Vertrauensschutzgründen die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Erhöhung des Modulationsabzugs bezweifelt und die Angelegenheit dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausgang des Verfahrens ist ebenso offen wie der Zeitpunkt der Entscheidung.
Betroffen davon sind Betriebe mit über 5.000 Euro Betriebsprämie. Diese haben nun zu entscheiden, ob sie gegen die Auszahlungsbescheide innerhalb der Monatsfrist Widerspruch gegen die um mehr als 5 Prozent erfolgte Kürzung einlegen und zugleich das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH beantragen, um Rechtsverluste zu vermeiden. BLHV-Mitglieder können ein Formular bei ihrer Bezirksgeschäftsstelle erhalten oder im Mitgliederbereich herunterladen.

 

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Kommentare zu „Widerspruch gegen Betriebsprämien-Bescheid wegen Modulations-Kürzung“

Norbert.Steidle | 11.01.2012 | 19:21 Uhr

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Das Formular ist i.O., jedoch die Bearbeitung ist für Nicht-WORD-Fachleute unlösbar.

Anne.Hartmann | 13.01.2012 | 13:20 Uhr

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Vielen Dank für die Anregung.

In dem Formulare war noch die "Änderungsfunktion" eingestellt. Dieses ist nun geändert und das "neue" Formulare finden Sie im Mitgliederbereich.

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