Wildschäden durch Bejagung verhüten
Jagdrecht ausschöpfen
Das ist die Kernbotschaft einer gut besuchten Informationsveranstaltung des Arbeitskreises Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im BLHV. Sie fand am 17. Oktober unter Leitung des Vorsitzenden, BLHV-Vizepräsident Karl Rombach, in Oberried statt. Rombach konnte dazu auch zahlreiche interessierte Jagdvorstände sowie Vertreter gemeindeverwalteter Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer begrüßen. Sein besonderer Gruß galt seinem Vorgänger im Amt, dem früheren BLHV-Vizepräsidenten Erwin Wöhrle aus Gutach und dem Referenten des Vormittages, Herrn Rechtsanwalt Jürgen Reh vom Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Westfalen-Lippe. Der Geschäftsführer des Arbeitskreises, der Justitiar des BLHV, Herr Michael Nödl berichtete zunächst über die Tätigkeit des Arbeitskreises in der Beratung seiner Mitglieder und im politischen Umfeld. Angesprochen wurden u.a. eine Novellierung des Landesjagdgesetzes in dieser Legislaturperiode und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft.
Jagdrecht ausschöpfen
In seinem informativen Vortrag erläuterte Herr Reh sodann, welche rechtlichen Vorgaben bei der Verpachtung von Jagdbezirken zu beachten sind. Es stellte sich heraus, dass schon zur Vermeidung von Haftungsfällen eine sorgfältige Vorgehensweise geboten ist und man auch schon von daher nicht jedem Wunsch der Pächterseite entsprechen kann und soll. Ebenso wurde vor Klauseln in Jagdpachtverträgen gewarnt, die das Wildschadensrisiko bei der Jagdgenossenschaft belassen. Bei wildschadensträchtigen Jagdbezirken gäbe es genügend alternative Möglichkeiten der Gestaltung des Pachtvertrages, ohne den Pächter von seiner vollständigen Wildschadensersatzpflicht zu entlasten.
Das Thema Wildschäden stand auch am Nachmittag in einem ausführlichen Vortrag von Herrn Nödl auf der Tagesordnung. Nach einem deutlichen Hinweis auf die Verpflichtung der Jagdausübenden, Wildschäden durch Bejagung zu verhüten, erläuterte Herr Nödl sodann, in welchen Fällen Wildschadensersatz gezahlt wird, wie dieser anzumelden ist und wie das Vorverfahren abzulaufen hat. Auch hier geschehen in der Praxis aus Unwissenheit häufig Fehler, mit entsprechenden finanziellen Folgen.
In seinem Schlussreferat ließ Herr Nödl die Teilnehmer an seinen Erfahrungen als Wirtschaftsmediator teilhaben und gab wertvolle Tipps, wie man als Verpächter optimal Konflikte in Jagdbezirken schlichten kann. In der Schlussrunde bewerteten die Teilnehmer die Veranstaltung als positiv und äußerst informativ. Einhellig wurde der Wunsch geäußert, eine solche Informationsveranstaltung bald zu wiederholen.

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