Zahlungen auffällig im Verzug
Für die betroffenen Betriebe ist der Vorgang ebenso wie für den bäuerlichen Interessenverband völlig unbefriedigend. Flächendifferenzen scheinen sich aus mangelnder Übereinstimmung unterschiedlicher Fernerkundungsdaten zu ergeben. Fernerkundung soll den Kontrollaufwand vor Ort minimieren. Bei Abweichungen scheint sich das ins Gegenteil zu verkehren. Dann müssen einzelne Grundstücke nachvermessen werden. Das führt zu Verzögerungen und schließlich zu Liquiditätsengpässen bei betroffenen Betrieben. Das könnte durch Abschlagszahlungen vermieden werden. Diese Forderung des BLHV wird durch die regionale Auffälligkeit der Auszahlungsverzögerung untermauert. Aus Sicht des Berufsstandes ist es nicht akzeptabel, dass Betriebe in kleinstrukturierten Realteilungsgebieten beim Auszahlungstermin schlechter gestellt sind als Betriebe in gesunden Agrarstrukturen.
Abschlagszahlungen und mehr Personal
Landwirte und BLHV erneuern ihre Forderung nach Abschlagszahlungen. Kann diese Forderung durch EU-Vorgaben nicht erfüllt werden, müssen aus Sicht des Berufsstandes notfalls die Personalressourcen in der Fachverwaltung so gestaltet werden, dass die regionale Auszahlungsverzögerung vermieden wird. Landwirte, die sich mit ihrem Anliegen an den BLHV und die BBZ wandten, versicherten, dass die untere Fachverwaltung mit großem Eifer dabei sei, die Flut der Einzelprüfungen abzuarbeiten. Das werde anerkannt. Gleichwohl habe die Auszahlungsverzögerung unverschuldet zu Liquiditätsengpässen bei den betroffenen Betrieben geführt. Dies sei unerträglich und könne auch nicht mit dem Hinweis entschuldigt werden, dass die EU den Mitgliedstaaten Auszahlungsendfristen bis in die Mitte des Folgejahres einräumt. Ebenso wenig lassen Landwirte und BLHV gelten, dass Abschlagszahlungen zwangsläufig zu weiteren Verzögerungen beim Auszahlungstermin führen. Der BLHV mahnt an, Betriebe in strukturell benachteiligten Regionen nicht noch zusätzlich durch verzögerte Flächenzahlungen zu belasten.
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