Angemessen beteiligen
Darauf verständigte sich der Verbandsvorstand auf seiner Sitzung am 12. Januar in Freiburg. Den Kreisverbänden wird eine konstruktive Mitarbeit bereits bei der Gründung solcher in allen Landkreisen angestrebten Landschaftspflegeverbände empfohlen. Mitsprache der Praktiker sei bei der Berufung der Geschäftsführung ebenso angesagt wie bei der konkreten Planung von Pflegekonzepten sowie bei der Vergabe von Pflegeverträgen.
Ökopunkteregelung
Dabei könne auf langjährige positive Erfahrungen im Landkreis Emmendingen verwiesen werden, so der BLHV.
Dort habe die strikte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zu einer hohen Akzeptanz und zu einem Mehrwert für Landwirte geführt. Der Verbandsvorstand verwies auf die Chance, dass mittels Landschaftspflegeverbänden die von der Landesregierung beschlossene Ökopunkteregelung praxisverträglich, flächenschonend und einkommenstabilisierend umgesetzt werden kann. Für den BLHV hat die Aufwertung bestehender Naturschutzflächen Vorrang vor einer Neuausweisung von Schutzgebieten. Pflegeverträge müssten zunächst den Flächenbewirtschaftern angeboten werden. Die Akzeptanz von Schutzmaßnahmen sei dann zu erreichen, wenn Landwirte rechtzeitig in die Entwicklung von Pflege- und Entwicklungsplänen einbezogen und für Leistungen angemessen vergütet würden.
Aus Sicht des Verbandes müsse gewährleistet sein, dass bisherige Förderprogramme einzelner Landkreise zur Sicherung der Offenhaltung der Landschaft weiter bestehen bleiben und für neue Maßnahmen auch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Eine teilweise Refinanzierung von Pflegemaßnahmen sei über die Ökopunkteregelung anzustreben, so der BLHV-Vorstand.
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