BLHV bemüht Botschafter

10.02.2012

Für eine Revision des Zollabkommens von 1958 mit der Schweiz soll sich der deutsche Botschafter in Bern einsetzen. BLHV-Präsident Werner Räpple hatte Botschafter Peter Gottwald am Rande der IGW in Berlin auf die unerträgliche Situation deutscher Grenzlandwirte angesprochen.

In einem Schreiben erläuterte Hauptgeschäftsführer Benjamin Fiebig die Problematik für deutsche Landwirte im Zollgrenzbezirk zur Schweiz. Allein im Landkreis Waldshut werden derzeit 20 Prozent der Ackerfläche von Schweizer Bauern bewirtschaftet. Gefahr für eine neue Welle der „Landnahme“ gehe von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. Oktober 2011 aus. Danach dürfen Landpacht und Landkauf durch Schweizer Bauern nicht mehr aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung versagt werden.

Der BLHV sieht unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbotes das deutsch-schweizerische Zollabkommen von 1958 für anfechtbar an und drängt auf dessen Revision. Für künftige Kauf- und Pachtfälle durch Schweizer Bauern müsse ein zollfreier Import der in Deutschland erzeugten Güter in die Schweiz ersatzlos gestrichen werden, fordert der BLHV. Sei dies nicht durchsetzbar, müsse es deutschen Landwirten im Zehn-Kilometer-Grenzbezirk zur Schweiz erlaubt werden, die dort erzeugten Agrargüter zollfrei in die Schweiz zu verbringen. Die Schweiz müsse auf die einseitige Restriktion verzichten, dass dies nur dann erlaubt ist, wenn deutsche Landwirte ihren Wohn- und Betriebssitz in den schweizerischen Zollgrenzbezirk verlagern.

Der BLHV machte in seinem Schreiben an den Botschafter deutlich, dass deutsche Landwirte im Grenzgebiet zur Schweiz zu Recht von ihrer Bundesregierung erwarteten, dass sie sich für ihre existenziellen Bedürfnisse einsetze.

Kommentare zu „BLHV bemüht Botschafter“

Kommentar hinzufügen

Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

Um Kommentare zu verfassen müssen Sie sich zunächst anmelden oder kostenlos ein Benutzerkonto registrieren.

Geben Sie Ihren BLHV-Benutzernamen ein.
Geben Sie hier das zugehörige Passwort an.