Gegen Grünlandumbruch-Verbot

Gesetzesvorhaben der Landesregierung stellt schweren Eingriff in das Eigentumsrecht dar

Der Landwirt muss selbst entscheiden können, was er produziert.
29.10.2011

Landwirte müssen auch in Zukunft grundsätzlich selbst bestimmen können, was sie mit ihren Wiesen und Feldern machen. Ein allgemeines Verbot in Baden-Württemberg, dass man Wiesen nicht mehr in Äcker umwandeln kann, darf es nicht geben.

Darin waren sich die Bodensee-Kreisverbände des LBV und des BLHV in einem Gespräch mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Ulrich Müller einig. Sie bezogen damit eine klare Position gegen einen Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung, der dieses Umwandlungsverbot vorsieht.
An dem Gespräch in Kluftern nahmen der Kreisvorsitzende des LBV, Dieter Mainberger, und BLHV-Vizepräsident Franz Käppeler teil. Sie sehen durch den mit dem Gesetzesvorhaben der Landesregierung eingeleiteten schweren Eingriff in das Eigentumsrecht den Strukturwandel in der Landwirtschaft behindert. Er müsse auch am See mit seinen vielen kleinen Parzellen und seinen Sonderkulturen möglich bleiben. Der Boden sei das entscheidende Produktionsmittel des Landwirts. Wenn der Eigentümer darüber nicht mehr frei verfügen könne, so werde ihm die Grundlage seiner Arbeit entzogen. Kritisiert wurde, dass das Gesetz auch noch rückwirkend in Kraft gesetzt werden soll. Zu befürchten seien zusätzliche Bürokratie, Kontrolle und Kosten. Alles müsse überwacht und Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Gesetzliche Umbruchverbote führten dazu, dass Regel und Ausnahme auf den Kopf gestellt werden. Statt im Einzelfall vielleicht einmal eine Umwandlung aus ökologischen Gründen für unzulässig zu erklären, solle der Umbruch künftig grundsätzlich verboten sein. Nur noch in Ausnahmefällen könne im Bittsteller-Verfahren eine Erlaubnis erteilt werden.

Unterstützung durch CDU zugesagt

Der CDU-Abgeordnete stimmte den Vertretern der Landwirtschaft im Bodenseekreis in jeder Hinsicht zu. Müller ergänzte, dass nach einem Verbot, Grünland umzubrechen, auch keine Unterstützungsleistungen aus dem MEKA mehr geleistet werden können. Verpflichtete sich bisher ein Landwirt freiwillig, Wiesen zu erhalten und zu pflegen, bekam er dafür eine Prämie. Landesweit waren dies rund 60 Millionen Euro an MEKA-Mitteln, die an den freiwilligen Umbruchverzicht geknüpft waren. Seien Landwirte dagegen zum Grünlanderhalt gesetzlich verpflichtet, könne es diesen Zuschuss so nicht mehr geben. Ulrich Müller sagte die volle Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion für die Landwirtschaft beim bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren zu. Er unterstrich, dass es ökologisch durchaus sinnvoll sein könne, Grünland zu erhalten, wobei in den letzten acht Jahren der Grünlandanteil nur um 1,8 Prozent gesunken sei. Eine solche Aufgabe dürfe man aber nicht durch ein gesetzliches Verbot regeln.
Die Verbände und der Abgeordnete betonten, dass jeder Landwirt selbst entscheiden müsse, was er produziere. Dazu passe kein pauschales Verbot, das einen momentanen Zustand per Gesetz einfriere. Der Gesetzentwurf sei nicht verfassungsgemäß. Er sei unverhältnismäßig, verletze den Vertrauensschutz und werde der Landwirtschaft von oben herab übergestülpt.
 

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