Keine schnelle Lösung zur Schweizer Landnahme

23.03.2012

Eine Teilrevision des Grenzabkommens mit der Schweiz ist wenig aussichtsreich. Das bestätigt Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloos.

In einem Antwortschreiben an BLHV-Präsident Werner Räpple versichert der Spitzenbeamte des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass er die von Vertretern des BLHV mehrfach vorgetragene Problematik im Zusammenhang mit dem Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch Schweizer Landwirte gut nachvollziehen könne. Dies auch im Blick darauf, dass durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum baden-württembergischen Agrarstrukturverbesserungsgesetz eine Lösung der Problematik für Grenzbauern mit Hilfe des Grundstücksverkehrsgesetzes nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund, so der Staatssekretär, habe er im Bundesfinanzministerium um Klärung gebeten, ob eine Lösung des Problems im Wege bilateraler Verhandlungen mit der Schweiz gefunden werden könnte. Dem Bundesfinanzministerium sei die Forderung des BLHV nach Änderung des Abkommens über den Grenz- und Durchgangsverkehr mit der Schweiz bekannt. Hierfür könne es jedoch keine schnelle Lösung geben.

Eine Änderung des Abkommens, so die Einschätzung, bedürfe der Zustimmung der Parlamente beider Staaten. Die Beratungen der Gemischten Kommission im Jahr 2004 hätten ergeben, dass in der Schweiz mit einer Zustimmung des Parlaments zu einer Teilrevision, die die übrigen Teile des Abkommens unberührt ließe, nicht zu rechnen sei. Es lägen auch keine Anzeichen vor, dass sich an dieser Haltung etwas geändert habe. Deshalb müsse die Bundesregierung in ihrer Abwägung auch die erheblichen Vorteile einbeziehen, die für die deutsche Seite aus der Anwendung des Abkommens entstehen.

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