Revision ist aussichtslos
Eine vom BLHV an die deutsche Botschaft in Bern gerichtete Anfrage wurde damit vom fachlich zuständigen Ministerium in Bonn beantwortet. Bei der Thematik des Landkaufs schweizerischer Landwirte im deutschen Grenzgebiet, so die Beurteilung, handele es sich um ein Problem, dessen Bedeutung für die Region sich die Bundesregierung bewusst sei. Diese Thematik tauche seit vielen Jahren periodisch immer wieder auf und sei wiederholt auch Gegenstand bilateraler Verhandlungen mit der Schweiz.
Bereits 2004 sei die Gemischte Kommission nach Artikel 26 des Abkommens über den Grenz- und Durchgangsverkehr vom 5. Februar 1958 zusammengetreten und habe die vom BLHV aufgeworfene Frage einer Teilrevision des Zollabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz erörtert. Im Ergebnis sei dieser Vorschlag als nicht zur Problemlösung geeignet abgelehnt worden. Die Gemischte Kommission sei damals zum Ergebnis gelangt, dass das Zollabkommen, das auch Regelungen enthalte, von denen Deutschland in erheblichem Maße profitiere, beibehalten werden müsse. Zudem habe die Schweiz damals erklärt, dass für die notwendige parlamentarische Umsetzung einer Änderung des Abkommens auf der schweizerischen Seite keine Erfolgsaussichten bestünden.
Erst kürzlich habe die Schweiz bei hochrangigen Gesprächen zwischen der deutschen und der eidgenössischen Zollverwaltung dargelegt, die Sachlage im Vergleich zu 2004 sei unverändert. Eine Neubewertung komme deshalb derzeit nicht in Betracht. Eine Teilrevision des Zollabkommens von 1958 scheide daher als Lösung der Problematik des Landkaufs durch schweizerische Landwirte nach wie vor aus.
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