Vertrauen beschädigt
Landesregierung soll Perspektiven für die Höfe aufzeigen
In einem Schreiben an den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, widersprach Müller Presseverlautbarungen des Ministeriums, wonach „grundlegende fachliche und rechtliche Bedenken gegen das Grünlandumbruchverbot in einer konstruktiven Diskussion im Ausschuss Ländlicher Raum ausgeräumt werden konnten“. Diese Aussage und der restriktive Charakter des Gesetzes, so Müller, gingen an der Realität vorbei. Die fachlichen und rechtlichen Bedenken blieben weiter bestehen. Landwirtschaftliche Betriebe, so Müller, hätten sich stets den Erfordernissen ihrer Zeit gestellt und neue Einnahmequellen erschlossen. Dazu zähle auch die Neuanlage von Obstkulturen und Christbäumen. Die bisherige Möglichkeit, Christbaumkulturen per Anzeige genehmigungsfrei anzulegen, habe in vielen Fällen eine Chance auf rentable landwirtschaftliche Bewirtschaftung steiler Flächen geboten. Leider lasse die Landesregierung auch keine neuen Akzente in der Grünlandförderung erkennen.
Das Land habe bisheriges Vertrauen und die Akzeptanz der Agrarumweltverträge des Landes beschädigt. Es zeuge nicht von partnerschaftlichem Umgang, wenn das Land Verträge abschließe und dann den Landwirten die Möglichkeiten zur Nutzungsänderung, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden hatte, noch schnell vor Auslaufen der Fünfjahresverpflichtungen nehme.
Mit der Änderung des LLG, so Müller, habe das Land eine gesetzliche Käseglocke über Grünland gestülpt. Die Gefahr steige, dass Steilflächen aufgeforstet und unrentable Nutzungen gänzlich aufgegeben werden. Die Landesregierung sei dringend gefordert, im ländlichen Raum Perspektiven für die Höfe aufzuzeigen und die folgende Generation für eine Pflege der Landschaft durch wirtschaftliche Nutzung auf fairer und partnerschaftlicher Basis zu motivieren.

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