Vorsorge vor Umbruch

Räpple: Verbot beschädigt eigentumsrechtliche und wirtschaftliche Interessen der Landwirte.

13.01.2012

Als eine vorsorgliche Maßnahme der grün-roten Landesregierung zum Schutz von Dauergrünland beschrieb MdL Martin Hahn das Grünlandumbruchverbot der Landesregierung. 2012 laufen viele MEKA-Verpflichtungen aus. Ab 2014 könnte ein Umbruchverbot durch die neue EU-Agrarpolitik gelten.

Der Landtagsabgeordnete antwortete auch im Namen seiner Fraktionskollegen auf ein Schreiben von BLHV-Präsident Werner Räpple. Der hatte die berufsständischen Bedenken gegen die Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vorgetragen. Der BLHV-Präsident sieht durch eine Verbotsregelung eigentumsrechtliche und wirtschaftliche Interessen der Landwirte beschädigt.

Nach Darstellung des Arbeitskreisvorsitzenden Ländlicher Raum und Verbraucherschutz der grünen Landtagsfraktion hat die Landesregierung die Gesetzesänderung aus mehreren Gründen auf den Weg gebracht. Grünland sei einer der größten Kohlenstoffspeicher. Sein CO2-Minderungspotenzial betrage zehn Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr. Grünland beherberge knapp 2000 Tier- und Pflanzenarten. Grünland sei damit ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Biodiversität.

Trotz der in den Landesagrarprogrammen enthaltenen Grünlandumbruchverbote und -beschränkungen, so Hahn, bestünden Lücken beim Schutz des Dauergrünlands. 2012 liefen viele der fünfjährigen MEKA-Verpflichtungen aus. Gleichzeitig sei möglich, dass 2014 ein Umbruchverbot durch die neue EU-Agrarpolitik gelte. Die Landesregierung handle jetzt mit einem bis 2015 befristeten Gesetz, um den Status quo der Grünlandfläche zu erhalten. Handlungsbedarf, so Hahn, gebe es insbesondere in den Regionen Oberschwaben und Hohenlohe.

Gestaltungsraum

Die von BLHV-Präsident Räpple vorgetragenen rechtlichen Bedenken gegen eine rückwirkende Gültigkeit des Gesetzes sieht der Grünen-Abgeordnete durch Ausnahmeregelungen entkräftet. Unverhältnismäßige Belastungen für Eigentümer würden auch durch Bagatellgrenzen vermieden. Hahn sieht die Rückwirkung der Gesetzesmaßnahme als verfassungsrechtlich abgesichert an.

Der Grünen-Abgeordnete versichert, dass sich die Landesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur neuen EU-Agrarpolitik ab 2014 für eine Aufwertung des Grünlands einsetzen werde.

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