BLHV: Leistungen der Bauern müssen verlässlich honoriert werden

16.12.2011

Einen Abbau der überbordenden Bürokratie, eine angemessene Anrechnung der Naturschutz- und Umweltleistungen heimischer Bauern sowie eine ungeschmälerte Fortführung der EU-Direktzahlungen sind die Kernforderungen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) zu den Reformvorschlägen der EU-Kommission für die Landwirtschaftspolitik nach 2013. 

Darauf verwies BLHV-Präsident Werner Räpple am 16. Dezember vor der Presse in Staufen. Nur so könne die Landwirtschaft neben ihrer Kernaufgabe der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zentrale Herausforderungen beim Klima- und Umweltschutz, zum Natur- und Landschaftsschutz und zur Bereitstellung erneuerbarer Energien erfolgreich meistern. Der BLHV fordere hierzu deutliche Nachbesserungen der Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020.
Angesichts erheblicher Vorleistungen der heimischen Landwirtschaft im Rahmen des Agrarumweltprogramms Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA), so Räpple, lehne der BLHV das von Brüssel beabsichtigte zusätzliche und obligatorische „Greening“ entschieden ab. Die Brüsseler Behörde will die Gewährung von Direktzahlungen von der Einhaltung von zusätzlichen ökologischen Standards auf der Fläche und der Ausweisung von sieben Prozent der Acker- und Dauerkulturflächen als ökologische Vorrangfläche abhängig machen. Insbesondere durch eine ökologische Stilllegung sehe der BLHV Gefahr für den begrenzten Bodenmarkt. Eine neue Welle bürokratischer Hürden drohe auf Bauern zuzurollen. Besonders auf Landwirte in kleinstrukturierten Regionen kämen damit unverhältnismäßige sanktionsbewährte zusätzliche Nachweispflichten und Vorort-Kontrollen zu. Die geplanten Vorgaben für Ackerbauern, künftig mindestens drei Kulturen jährlich anbauen zu müssen, hält der BLHV für praxisfremd. Durch die Legislativvorschläge der EU-Kommission sehe sich die Landwirtschaft einem zusätzlichen Auflagen-Wirrwarr durch Gesetzgebung, Förderung und Markterfordernissen ausgesetzt.
Massiv kritisierte BLHV-Präsident Räpple das aufwändige bürokratische Verfahren zur Feststellung des prämienberechtigten aktiven Landwirts. Den Behörden solle ab einem jährlichen Zahlungsanspruch von 5.000 € Direktzahlungen Nachweise zu außerlandwirtschaftlichen Umsätzen vorgelegt werden.
Bei der von Brüssel beabsichtigten Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete forderte Räpple, Deutschland den nötigen Spielraum für eine weitere Anwendung der hier üblichen Landwirtschaftlichen Vergleichszahl als zentrales Abgrenzungskriterium einzuräumen. Der BLHV hält die von Brüssel geforderten biopysikalischen Abgrenzungskriterien für nicht praktikabel. Vorgesehene Gebietsabgrenzungen auf Gemeinde- statt Gemarkungsgrenzen könnten Betriebe in Hanglagen von der Ausgleichszulage abschneiden. Dies wäre dann der Fall, wenn zum Gemeindegebiet überwiegend Flächen in Tallagen gehören.
Von der Bundesregierung forderte der BLHV-Präsident eine deutliche Erhöhung der Zuschüsse zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung, den Verzicht auf eine Grunderwerbssteuer beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Landwirte, so Räpple, erwarteten Verlässlichkeit in der Agrarförderpolitik. Das gelte ebenso auch in der Landesagrarpolitik. Der BLHV fordere den Vorrang freiwilliger vertraglicher Regelungen bei der Verwirklichung von Naturschutzzielen und lehne einseitige ordnungsrechtliche Restriktionen des Bundes und des Landes entschieden ab. Der Verband bleibe deshalb auch bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem von der Landesregierung beschlossenen Grünlandumbruchverbot.
Der BLHV mahne weiterhin an, dass bei der Investitionsförderung stärker als in der Vergangenheit den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werde. In benachteiligten Gebieten müssten die Mehrkosten durch Hanglagen und höhere Schneelasten über eine höhere Förderquote berücksichtigt werden. Investitionshilfen seien auch für die Erschließung neuer Einkommensstandbeine durch betriebliche Diversifikation erforderlich, so der BLHV-Präsident. Die Vielfalt der Kultur- und Erholungslandschaft, so Räpple, bleibe dauerhaft gewährleistet, wenn möglichst viele bäuerliche Familien durch sehr unterschiedliche Unternehmenskonzepte ein angemessenes Einkommen erwirtschaften können. Unternehmerische Vielfalt zu fördern müsse erklärter Wille der Landesregierung sein.
 

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