BLHV gegen Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

24.04.2012

BLHV gegen Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

Die von der EU-Kommission geplante Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete nach biophysikalischen Kriterien als Grundlage für die Gewährung einer Ausgleichszulage muss aus den Verordnungsvorschlägen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik herausgenommen werden. Die Gebietskulisse muss auch in Zukunft nach bewährten regionalen Ertragsmesszahlen abgeleitet werden. Von dieser Position dürfen die Agrarminister der Länder und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Blick auf anstehende Verhandlungen in Brüssel nicht abweichen. Das erklärte der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), Werner Räpple, am 24. April vor Journalisten in Konstanz.

Der BLHV, so Räpple, habe vor mehr als zwei Jahrzehnten erfolgreich dafür gekämpft, dass Bewirtschaftungserschwernisse in benachteiligten Gebieten teilweise ausgeglichen werden. Aus einem ursprünglich baden-württembergischen Ausgleichsprogramm für Bergbauern sei eine EU-weit geltende Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete entwickelt worden. Nun drohe durch eine unflexible Neuabgrenzung Gefahr, dass es zu erheblichen Verwerfungen komme und ganze Gebiete aus der förderfähigen Kulisse ausgeschlossen werden. Der BLHV sehe existenzielle Gefahr für Betriebe insbesondere in Tallagen mit Steilhängen. Die Agrarminister der Länder seien aufgerufen, den Brüsseler Vorschlägen für eine Neuabgrenzung eine klare Absage zu erteilen.

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