Wirtschaft & Steuer

Zahlungsansprüche: Konto jetzt klären

Sind im Betrieb zu viele oder zu wenige Zahlungsansprüche (ZA) vorhanden? FIONA zeigt es an. Die Vermittlung des BLHV wird rege genutzt.

2023 wird nach aktueller Beschlusslage das Prämienrechtesystem abgeschafft sein. Noch zwei Mal sind Zahlungsansprüche für die Beantragung von Direktzahlungen nötig. Antragsteller sollten sich jetzt um ein ausgeglichenes ZA-Konto der ZID (Zentrale InVeKos Datenbank)  bemühen. Die Übertragung ist möglich bis zum 17. Mai. Die Übertragungsmeldung kann bis Anfang Juni erfolgen.

Wo FIONA Auskunft gibt

FIONA gibt unter der Rubrik „DZ1“ Auskunft über den ZA-Kontostand in der ZID und vergleicht diesen mit dem Umfang der beihilfefähigen Fläche des Flurstücksverzeichnisses. Auf vier Stellen hinter dem Komma weist FIONA die Abweichung aus. Der Antragsteller kann daran ablesen, wie viele ZA er für den Antrag 2021 noch benötigt oder er abgeben kann. In FIONA kann der Antragsteller auch sehen, ob ein Einzug von überzähligen ZA der vergangenen beiden Jahre in die Nationale Reserve ansteht, der sich durch rechtzeitige Abgabe von überzähligen ZA an andere Betriebe eigentlich hätte leicht vermeiden lassen. Tritt eine Abweichung auf, sollte diese jetzt bereinigt werden, denn sowohl der Kauf als auch der Verkauf von ZA lohnen sich. Der BLHV bietet seinen Mitgliedern eine komfortable Ar-genaue Vermittlung von ZA mit einem einfachen Formular an. Mitglieder können darauf überzählige ZA für 100 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer zum Verkauf anbieten oder für denselben Betrag suchen. Den Empfängern von ZA berechnet der BLHV zusätzlich eine Grundgebühr von 40 Euro und je ZA eine Vermittlungsgebühr von 20 Euro, jeweils zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

Komplett-Service

Das Vermittlungsangebot des BLHV ist als Komplett-Service ausgelegt. Der BLHV erledigt auf Grundlage einer Bevollmächtigung auch gleich die erforderlichen ZID-Übertragungsmeldungen. Wer zu viele oder zu wenige ZA hat, braucht nur ein Formular und eine Vollmacht auszufüllen und beim BLHV einzureichen. Er erhält dann ein Protokoll über die erfolgte Übertragungsmeldung. Im Falle knapper ZA entscheidet das Windhundverfahren über eine Zuteilung. Das ZA-Vermittlungsformular des BLHV ist unter gerda.buehler@blhv.de oder Telefon 0761 271 33 221 erhältlich.

Oder exklusiv für unsere Mitglieder hier zum Download:

Hubert God