EEG-Novelle, Bereich Biogasnutzung

01.04.2011

Die Folgen der Naturkatastrophe in Japan und der politischen Entwicklungen in den Erdöl exportierenden Ländern Nord-afrikas haben zu einer Neubewertung der Energiepolitik in Deutschland geführt. Die Bedeutung erneuerbarer Energien nimmt zu.

Vorrangig bleibt für den bäuerlichen Berufsstand aber die Ernährungssicherung. Die Landwirtschaft leistet jedoch auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung. Zentrale gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft sind für den BLHV:
•    Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel,  
•    die Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe,
•    die Pflege der Kulturlandschaft.

 
Biogasproduktion bedeutet Einkommensalternative, Marktentlastung und Konkurrenz

Die Biogasproduktion wird vom BLHV prinzipiell positiv gesehen. Für viele Tierhalter, aber auch Ackerbauern, wurden Produktions- und Einkommensalternativen geschaffen. Dabei wurde die Biogasproduktion in den meisten Landkreisen des Verbandsgebiets moderat entwickelt. Die Bindung der entsprechenden Produktionsfläche hat eine Marktentlastung zur Folge, die sich positiv auf die Erzeugerpreise  auswirkt.  Der  BLHV  missbilligt  jedoch,  dass  es  in  einzelnen  Landkreisen  seines Verbandsgebietes zu einer immer stärker werdenden Konkurrenz zwischen Tierhaltern und Betreibern großer Biogasanlagen kommt. Das gilt vor allem für viehstarke Regionen bzw. Veredelungsgebiete in denen mit und ohne Biogasanlagen das Problem der Flächenknappheit besteht.

 
EEG-Einspeisevergütungssätze passen zum BLHV-Gebiet

Der BLHV hält im Hinblick auf die Betriebsstruktur in seinem Verbandsgebiet die derzeitigen  EEG-Einspeisevergütungssätze für  angemessen.  Bestehende  Biogasanlagen benötigen  daher  bei gesetzlichen Vergütungen Bestandsschutz. Änderungsbedarf beim EEG sieht der BLHV bei Neuanlagen insbesondere beim Güllebonus.  Der Mindestanteil von 30 Masseprozent wird positiv bewertet und muss weiterhin gelten. Der Güllebonus darf jedoch nur noch für den Strom gewährt werden, der tatsächlich aus der Vergärung von Gülle resultiert. Um den Einsatz von Gülle in kleinen Anlagen attraktiver zu gestalten, muss der Güllebonus deutlich erhöht werden. Um Gülletourismus zu vermeiden, sollte nur Gülle aus dem eigenen Betrieb und aus benachbarten Betrieben eingesetzt werden dürfen. Die Grundvergütung und der NawaRo-Bonus müssen in der bisherigen Höhe erhalten bleiben, damit die Biogasproduktion in Baden-Württemberg nachhaltig und moderat weiterentwickelt  werden  kann.  Die  Vergütungsstaffelung  in  Abhängigkeit  von  der  Anlagengröße  ist dabei gerechtfertigt. Wenn in Zukunft Biogasanlagen bzw. Stromgeneratoren abgeschaltet werden müssen, um eine Netzüberlastung zu vermeiden, fordert der BLHV im Gegenzug einen „Spitzenstrom-Preiszuschlag“. Auch sind Anreize zur Gasspeicherung notwendig. Der Landschaftspflegebonus ist zu erhalten. Der Einsatz von pflanzlichen Nebenprodukten und Reststoffen muss vereinfacht und attraktiver gestaltet werden. Der KWK-Bonus muss unverändert erhalten bleiben. Die fakultative Wärmenutzung sollte durch Begleitmaßnahmen stärker unterstützt werden. Eine obligatorische Nutzung der Überschusswärme wird abgelehnt. Eine jährliche Überprüfung landwirtschaftlicher  Biogasanlagen  durch  einen Umweltgutachter  wird  als  unverhältnismäßig  abgelehnt.  Ein
neues  Umweltgutachten  ist  nur  bei  Kapazitätserweiterung  der  Biogasanlage  erforderlich.  Akzeptanz für die Biogasproduktion ist durch standortangepasste Anlagengröße anzustreben. Größere Biogasanlagen  in  Ackerbauregionen  oder  durch  Kooperation  mehrerer  Tier  haltender  Betriebe können im Einzelfall aber auch sinnvoll sein. Insgesamt sind landwirtschaftliche Biogasanlagen mit Bezug zur Betriebsfläche und bäuerlichem Eigenkapital eindeutig zu favorisieren. Sehr große gewerbliche  Biogasablagen,  die  über  Kapitalgesellschaften finanziert und betrieben werden, sind
abzulehnen.  


Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht auf fruchtbaren Böden

Zahlreiche Bauern haben Fotovoltaik bereits auf ihren Dachflächen installiert. Dachflächen bieten in  Deutschland  noch  ein  großes  Potential  für  weiteren  Ausbau,  dies  muss  aus  Sicht  des  BLHV vorrangig genutzt werden. Bauwillige sollten die Freiheit erhalten die Dachflächen entsprechend zu planen.

Für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind bereits beeinträchtigte Flächen, beispielsweise versiegelte Flächen, militärische Konversionsflächen oder Flächen mit Schadstoffkontaminationen zu nutzen. Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf guten fruchtbaren Böden werden vom BLHV abgelehnt. Stattdessen  sollten  Fotovoltaik-Freiflächenanlagen  ohne  weitere  Regelung  auf  allen  Grenzertragsstandorten (Grünland und Ackerland) zulässig sein.

Entschließung „EEG-Novelle, Bereich Biogasnutzung“ als PDF herunterladen