Entschließung zum Gesundheits-Check der EU-Landwirtschaftspolitik
Der BLHV anerkennt zugleich, dass in der Folge massiver berufständischer Interventionen und durch den nachdrücklichen Einsatz von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner
Verbesserungen gegenüber den noch weitergehenden handelsliberalen Vorschlägen der Brüsseler Kommission und zu Kürzungsabsichten bei Direktzahlungen erzielt wurden.
Der Beschluss des EU-Agrarministerrats beinhaltet gute Chancen, Mittel aus dem Agrarhaushalt auch weiter-hin direkt den Landwirten zukommen zu lassen. Mit der beschlossenen Milchfonds-Regelung besteht Hoffnung, dass die vom BLHV geforderten besonderen Hilfen für Milch-bauern in Mittelgebirgslagen ermöglicht werden. Jetzt gilt es, die dafür nötigen Schritte rasch und praktikabel einzuleiten.
Der BLHV kritisiert, dass die Politik bei der mit der Agrarreform 2003 gegebenen Zusage der Ver-lässlichkeit der Betriebsprämienregelung bis 2013 durch die beschlossene schrittweise Anhebung der Modulation von bisher fünf auf zehn Prozent ab einer Schwelle von 5.000 € nicht Wort hält. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Turbulenzen in der Weltwirtschaft. Für den Verband ist nicht nachvollziehbar, dass zur Stabilisierung des Bankensektors und der Automobilbranche in kürzester Frist Bürgschaften und Kredite in dreistelligen Milliardenbeträgen bereitgestellt werden, während der kapitalintensiven Landwirtschaft drastische Kürzungen ihres Teilausgleichs für die Einhaltung hoher europäischer Produktions-, Umwelt- und Qualitätsstandards auferlegt werden. Der BLHV mahnt verbindliche Produktions- und Qualitätsstandards sowie überprüfbare Regeln für einen fairen Welthandel an. Soziale und ökologische Folgekosten müssen sich im Produktpreis widerspiegeln.
Angesichts gegenwärtiger Kaufzurückhaltung der Verbraucher auf nationalen und internationalen Märkten hält der BLHV die Entscheidungen über eine Ausweitung der Milchquoten in fünf Jahres-schritten um jeweils ein Prozent für völlig deplatziert. Er fordert, die für 2010 zugesagte Überprü-fung des Beschlusses zur Milchquoten-Erhöhung im Lichte der aktuellen Marktlage verantwor-tungsvoll vorzunehmen. Die Beschlüsse zum Gesundheitscheck haben die Einschätzungen des BLHV bestätigt, dass eine nochmalige Weiterführung der EU-Milchquotenregelung über das Jahr 2015 hinaus politisch nicht weiterverfolgt wird. Umso mehr kommt es jetzt nach Auffassung des Verbandes darauf an, dass der vom BLHV und der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) nachdrücklich und maßgebend geforderte Milchfonds bereits mit dem Jahr 2009 beginnend praktikabel eingerichtet wird.
Der BLHV fordert die Landesregierung auf,
- alle nicht ausgeschöpften Betriebsprämien und die anfallenden Modulationsgelder zur Zukunftssicherung vielfältiger bäuerlicher Betriebe zu nutzen,
- die dafür notwendige Kofinanzierung bereitzustellen,
- weiterhin alles zu unternehmen, um die wettbewerbsschädliche und überbordende Bürokratie zurück zu drängen und
- die Beratung bäuerlicher Unternehmerfamilien zu einer notwendigen Neuorientierung auf den vollzogenen Systemwechsel in der EU-Landwirtschaftspolitik massiv zu verstärken.
BLHV und AfH fordern zur Sicherung der Landwirtschaft in Mittelgebirgslagen
- einen tiergebundenen Zuschlag zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in Höhe von 150 €/ha für die erste Raufutter fressende Großvieheinheit
- eine Erhöhung der Investitionsfördersätze für Betriebe in benachteiligten Gebieten auf die von der EU zulässigen Höchstsätze von 50 Prozent bzw. für Junglandwirte auf 60 Prozent der bewilligungsfähigen Investitionssumme, dabei müssen Mehrkosten für höhere Schnee-lasten und besondere bauliche Maßnahmen an Hanglagen berücksichtigt werden. Die För-derkriterien müssen regionalen Besonderheiten Rechnung tragen.
Angesichts der im Bundesvergleich miserablen Einkommen landwirtschaftlicher Unternehmen in Baden-Württemberg fordert der BLHV die Bundes- und die Landesregierung dazu auf, Hilfen für die heimische Landwirtschaft zu verstärken und alle im Gesundheitscheck zulässigen Maß-nahmen rasch und im Einvernehmen mit dem Berufstand umzusetzen.
Die Bundesregierung ist aufgefordert,
die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte durch Absenkung der Agrardieselsteuer auf das in Frankreich bestehende Niveau zu verbessern, eine steuerfreie Gewinnrücklage als Risikoaus-gleich einzuführen, die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küsten-schutz“ um 200 Millionen Euro zu erhöhen und die Zuschüsse des Bundes zur Landwirtschaft-lichen Unfallversicherung auf dem Niveau des Jahres 2006 dauerhaft fortzuführen.