Entschließung zur Landesagrarpolitik
Die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder in der Agrarpolitik und der Politik für ländliche Räume haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Die „Agenda 2000“ erweiterte die EU-Landwirtschaftspolitik um wichtige zusätzliche Funktionen zur Entwicklung ländlicher Räume. Die Zweite Säule der EU-Landwirtschaftspolitik orientierte sich in erheblichem Maße am Modell Baden-Württemberg. Damit wurde die Integration der Beitrittsländer in die EU maßgeblich erleichtert. Die 2003 beschlossene Reform der EU-Agrarpolitik mit dem Kernpunkt der Entkoppelung der Ausgleichszahlungen von Produktionsleistungen dient im Wesentlichen der Liberalisierung der EU-Agrarmärkte im Rahmen laufender Welthandelsgespräche. Bis 2013 erfolgt ein weitestgehender Abbau der Agrarmarktordnungen der EU.
Baden-Württemberg gab zahlreichen Eckpunkten europäischer Agrar- und Struktur-politik wertvolle Impulse. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Agrarum-weltprogramme und Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum wurden maßgebend von Baden-Württemberg erprobt und initiiert. Viele der heute von der EU mitfinanzierten Förderprogramme nahmen in Baden-Württemberg ihren Ursprung. Das von den Staats- und Regierungschefs der EU beschlossene europäische Agrarmodell einer nachhaltigen multifunktionalen Landwirtschaft entspricht im wesentlichen der baden-württembergischen Politik für den ländlichen Raum. Für die Ziele dieser Politik und für zahlreiche Fördertatbestände hat der BLHV in jahrzehntelanger unablässiger Arbeit erfolgreich gekämpft.
Der Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs vom Dezember 2005 zur mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2013 engt die wirtschaftliche Grundlage der Zweiten Säule der EU-Landwirtschaftspolitik massiv ein. Baden-Württemberg muss mit Kürzungen der EU-Fördermittel in Höhe von 54 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Die Kernpunkte baden-württembergischer Land-wirtschaftspolitik geraten in Gefahr.
An die Parteien im baden-württembergischen Landtag und an die künftige Landesregierung erhebt der BLHV die folgenden Forderungen:
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-schutzes" (GAK)
Bei den Verhandlungen um den EU-Haushalt für 2007 bis 2013 konnte die Bundesregierung eine Entlastung ihrer Nettozahler-Position erreichen. Trotz Zahlungsverpflichtungen im Umfang von 1,27 % des Brutto-Nationaleinkommens wurde der EU-Haushalt auf 1,045 % BNE begrenzt. Der Bundeshaushalt wird damit in den kommenden Jahren weitaus geringer durch EU-Verpflichtungen belastet als dies zuvor absehbar war. Der BLHV fordert deshalb Parteien und Landesregierung auf, die Bundesregierung zu einer angemessenen Aufstockung des Bundesagrarhaushalts zu veranlassen. Die der EU auferlegten Einsparungen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft insbesondere in den Regionen führen, die auf staatliche Ausgleichsleistungen besonders angewiesen sind.
Die Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe muss den Bundesländern ausreichend Gestaltungsräume zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bäuerlicher Betriebe, zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume sowie zur Umsetzung eines partnerschaftlichen Naturschutzes mit der Land- und Forstwirtschaft insbesondere hinsichtlich neuer Maßnahmen in der FFH-Gebietskulisse gewähren. Der BLHV fordert Parteien und Landesregierung auf, auch weiterhin den Kernbereichen einzelbetrieblicher Investitionsförderung, Flurneuordnung und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete höchste Priorität einzuräumen.
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Die Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete müssen als Nachteilsausgleich für natürliche Bewirtschaftungserschwernisse verwaltungseinfach weitergeführt und als gesetzlicher Rechtsanspruch der Bauern verankert werden. Ökologische und landschaftspflegerische Sonderleistungen sind mit anderen Förderinstrumenten zu honorieren.
Für Steillagen (Handarbeitsstufe) müssen die in der EU möglichen Höchstbeträge auch außerhalb der Bergkulisse gewährt werden. Der BLHV fordert einzelbetriebliche Ausgleichsregelungen, wenn die Gemarkungs-LVZ die betriebliche LVZ erheblich übersteigt. Auf eine Eingangsschwelle für die Gewährung von Ausgleichszahlungen muss verzichtet werden. Ausgleichszulage muss auch für den Ackerbau weiter gewährt werden.
Die Investitionsförderung im benachteiligten Gebiet muss verbessert werden, um die Mehraufwendungen durch lange Vegetationsruhe sowie erhöhte Schneelasten zu berücksichtigen. Die Sonderförderung von hangtauglichen Spezialmaschinen muss fortgeführt werden.
Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA)
Der BLHV unterstützt die Bemühungen des Landes um eine verwaltungseinfache und nachhaltige Fortführung des MEKA ab 2007. Der Verband fordert von Parteien und Landesregierung, die Landesmittel in bisheriger Höhe auch dann bereit zu stel-len, wenn EU-Mittel gekürzt werden. Ökologische und Landschaft erhaltende Leis-tungen der Landwirte dürfen nicht nach Maßgabe des Haushaltes, sondern müs-sen langfristig verlässlich ausgeglichen werden. Der BLHV fordert, im Zuge der Fortschreibung des MEKA Förderangebote für die Rinderhaltung als wirtschaftliche Alternative zur großflächigen Aufforstung neu zu schaffen.
Nitratrichtlinie
Der BLHV fordert eine Lockerung der neu eingeführten Vorgabe einer 6-monatigen Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger. Zumindest sollte eine von der EU zulässige regionale Betrachtungsweise im baden-württembergischen Nitrat-Aktionsprogramm eine kürzere Lagerdauer in Gebieten ohne Nitratprobleme zulassen.
Natur- und Landschaftsschutz
Der BLHV hält an seinem Grundsatz des Vorrangs freiwilliger vertraglicher Regelungen vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen in allen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes fest. "Schutz durch wirtschaftliche Nutzung" muss Grundsatz bleiben. Der BLHV fordert Nachbesserungen beim Landesnaturschutzgesetz. Ausgleich für naturschutzbedingte Einschränkungen der guten fachlichen Praxis nach Maßgabe des Haushalts lehnt der BLHV entschieden ab. Kann das Land seinen Ausgleichsversprechen nicht nachkommen, müssen Einschränkungen gelockert werden.
Der BLHV fordert, die Landschaftspflege-Richtlinie als Förderinstrument im Zusam-menwirken mit Kommunen und Landkreisen weiter zu verbessern.
Bei der Umsetzung der Natura 2000 und der FFH-Richtlinie der EU erwartet der BLHV eine rechtzeitige partnerschaftliche Beteiligung des Berufsstandes bei der Umsetzung der Maßnahmen- und Entwicklungspläne. Angesichts knapper öffentlicher Kassen müssen Ansprüche an Naturschutzmaßnahmen zurück genommen werden.
Beratung und Kontrolle
Die Vielfalt an gesellschaftlichen, ökologischen und marktpolitischen Erwartungen an die heimische Landwirtschaft, ein immer rascherer Politikwechsel, ein rasant gestiegener Antrags- und Kontrollaufwand sowie der in den vergangenen Jahren vollzogene Personalabbau in den Ämtern haben zu einem erheblichen Beratungsdefizit in den in die Landratsämter integrierten Landwirtschaftsämter geführt. Der BLHV fordert die Landesregierung auf, ihrer im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verankerten Verpflichtung zu einer sachgerechten kostenlosen Beratung und Vorsorge nachzukommen.
Die EU-Agrarreform hat in Deutschland zu kaum mehr handhabbaren bürokrati-schen Dokumentations- und Kontrollverpflichtungen geführt. Der BLHV fordert Initiativen des Landes zu grundlegenden Vereinfachungen. Die logistische Vorbereitung der Landesverwaltung auf die von der EU schon vor Jahren angekündigte Umstellung der Ausgleichszahlungen auf Flächenprämien wies erhebliche Schwachstellen auf. Folgen sind unzumutbare zeitliche Verzögerungen bei der Zuteilung von Prämienrechten und bei Abschlagszahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sowie Liquiditätsprobleme in zahlreichen bäuerlichen Betrieben.
Der BLHV fordert von Parteien und Landesregierung, die Verwaltung in die Lage zu versetzen, die Umsetzung der EU-Agrarreform zügig zum Abschluss zu bringen. Prämienrechte und Prämienzahlungen müssen den Betrieben umgehend und voll-ständig zugeteilt werden.
Bürokratie abbauen
Der Landwirtschaft ist im Zuge der Liberalisierung der Agrarmärkte eine verstärkte Wettbewerbsfähigkeit abverlangt. Dem muss durch Abbau bürokratischer Hemmnis-se in allen Politikbereichen Rechnung getragen werden. Der BLHV erwartet von Parteien und Landesregierung, dass sie auf eine Überprüfung des EU-Anlastungs-systems drängen. Der BLHV fordert, EU-Verordnungen 1:1 umzusetzen und auf nationale und landesspezifische Zusatzverpflichtungen zu verzichten. Im Pflanzen-schutz- und Hygienerecht müssen EU-einheitliche Kriterien gelten. Cross Compli-ance–Verpflichtungen müssen praxisgerecht vereinfacht werden.
Der BLHV erwartet von der neuen Landesregierung eine deutliche Vereinfachung des Antrags- und Dokumentationsaufwandes bäuerlicher Betriebe.
Der BLHV fordert die Unterstützung der Landesregierung
• für eine wirksame Entlastung bäuerlicher Betriebe bei den Kosten der agrar-sozialen Sicherung,
• für eine verwaltungseinfache und wirtschaftlich erträgliche Sozialversiche-rungsregelung für osteuropäische Saisonarbeitskräfte sowie
• für eine Erhöhung der Vorsteuerpauschale um drei Prozent im Zuge der ab 2007 angekündigten Erhöhung der MWST, um die verwaltungseinfache Regelung der Pauschalierung aufrecht erhalten zu können.
Engen, den 2. März 2006
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