Entschließung zur Milchmarktpolitik
Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) missbilligt, dass die seit 1984 bestehende EU-Milchgarantiemengenregelung durch eine von der Politik zu verantwortende lasche Handhabung ihre Einkommen stabilisierende Wirkung für Milcherzeuger verfehlt.
Der BLHV drängt seit Jahren massiv darauf, dass die Brüsseler EU-Kommission die Milch-Garantiermengenregelung wirkungsvoll zur Stabilisierung der Märkte und Erzeuger-Einkommen nutzt. Auf massives Drängen des BLHV wurde die EU-Milchgarantiemengenregelung entgegen Brüsseler Plänen noch einmal bis 2015 verlängert.
Der BLHV fordert weiterhin für die Dauer des Fortbestehens der Milchquotenregelung
- eine strikte Begrenzung der Referenzmengen auf die Nachfrage-Menge am europäischen Markt,
- die Abschaffung aller Saldierungsmöglichkeiten der Milch-Referenzmengen
- die Einführung eines nationalen Milchquoten-Verkaufsgebietes.
Eine Verlängerung der Milch-Garantiemengenregelung hält der BLHV nur dann für sinnvoll, wenn durch konsequente Anwendung der Quotenregelung für Milcherzeuger positive Einkommenswirkungen erzielt werden. Der BLHV bedauert, dass weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene derzeit ein politischer Wille erkennbar ist, die zentralen BLHV- Forderungen zur Milchpolitik nachhaltig zu unterstützen. Voraussetzungen für eine einkommenswirksame Quotenregelung sind ein Fortbestand des EU-Aussenschutzes, eine verlässliche Interventionsregelung und eine angemessene Exporterstattung. Diese marktregulierenden Instrumente werden durch WTO-Zugeständnisse und die Umsetzung der EU-Agrarreform von 2003 bis zum Jahr 2013 weitgehend abgebaut. Damit wird das erklärte Ziel der EU-Milchgarantiemengenreglung verfehlt. Hohe Quotenpreise belasten zudem entwicklungswillige Milchviehbetriebe.
Aus Sicht des BLHV ist derzeit weder in der Politik noch im überwiegenden Teil des Berufsstandes in Deutschland und in der EU der Wille zu einer nochmaligen Verlängerung der EU-Milchgarantiemengenregelung über das Jahr 2015 hinaus erkennbar. Der BLHV sieht durch eine weitere Aushöhlung oder gar den Wegfall der EU-Milchgarantiemengenregelung zahlreiche Milchviehbetriebe insbesondere in Regionen ohne einkommenswirksame Produktionsalternativen massiv gefährdet. Milch muss als sensibles Produkt in den laufenden WTO-Verhandlungen anerkannt werden. Zum Schutz der Erzeuger und der Verbraucher fordert der Verband einen wirksamen EU-Außenschutz. Der BLHV lehnt alle Vorschläge entschieden ab, die auf einen vorzeigen Ausstieg aus der Quotenregelung zielen. Einen „Gleitflug“ etwa über eine schrittweise Senkung der Superabgabe bei Überlieferung kann der BLHV nur bei einer positiven Marktentwicklung mittragen. Eine Abschmelzung des EU-Ausgleichs für den Abbau der Milchmarktordnung in Höhe von 3,5 Cent pro kg Milchquote lehnt der BLHV entschieden ab. Positive Preis- und Einkommensentwicklungen dürfen nicht durch weitere Quotenerhöhungen gefährdet werden.
Der BLHV fordert im Blick auf die ruinösen Erzeugerpreise für Milch praxisgerechte flankierende Maßnahmen für betroffene Milcherzeuger. Für Betriebe in klimatisch und topografisch begünstigten Regionen müssen Anreize zu Produktions- und Einkommensalternativen geschaffen werden. Für Milchviehbetriebe in benachteiligten Grünland-Standorten ohne Produktionsalternativen müssen angemessene Hilfen für arbeitswirtschaftliche und strukturelle Verbesserungen in der Milchwirtschaft gewährt werden.
Der BLHV fordert die Landesregierung, die Bundesregierung und die EU-Kommission auf,
- eine quotenunabhängige Investitionsförderung für Milchviehbetriebe dauerhaft und verwaltungseinfach in angemessener Weise zu gewähren,
- die Investitionsfördersätze für Betriebe in benachteiligten Gebieten auf die von der EU zulässigen Hochstsätze von 50 Prozent bzw. bei Junglandwirten von 60 Prozent der bewilligungsfähigen Investitionssumme zu erhöhen; dabei müssen Mehrkosten für höhere Schneelasten und besondere bauliche Maßnahmen an Hanglagen berücksichtigt werden,
- die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete weiter zu entwickeln und rechtsverbindlich abzusichern,
- einen angemessenen GV-bezogenen Zuschlag zur Ausgleichszulage einzuführen,
- Agrarumweltmaßnahmen im MEKA angemessen und dauerhaft einkommenswirksam auszugestalten.
- Auflagen und Kontrollen der Betriebe deutlich zu verringern.
Der BLHV fordert von den Molkereien, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich auf dem europäischen und auf Exportmärkten bieten. Er fordert die Verantwortlichen in den Molkereien dazu auf, über arbeitsteilige Produktion und Vertrieb die Kosten zu senken und über freiwillige Selbstbeschränkungen den Milchmarkt zu stabilisieren.
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