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Anbindehaltung in Süddeutschland

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband, der Landesbauernverband in Baden-Württemberg, der Bayerische Bauernverband sowie das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das baden-württembergische Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben eine gemeinsame Presseerklärung zur Anbindehaltung veröffentlicht:

„Die Landwirtschaft in Süddeutschland, insbesondere die Milchviehhaltung, ist geprägt von vielen kleineren und mittleren bäuerlichen Familienbetrieben. Durch ihre Vielfalt an Unternehmensformen (Haupt-, Zu- und Nebenerwerb) und Einkommenskombinationen (z.B. mit Urlaub auf dem Bauernhof oder Direktvermarktung) gestalten sie das wirtschaftliche Leben im ländlichen Raum wesentlich mit. Außerdem bilden sie mit ihrer Erzeugung die Basis für ein breites Spektrum an regionalen Produkten und Spezialitäten, welche von den Verbrauchern hoch geschätzt werden.
 
Viele dieser Milchviehbetriebe halten ihre Rinder noch in Anbindehaltung, auch wenn die Zahl dieser Betriebe stetig abnimmt. In Bayern haben aktuell noch über die Hälfte der mehr als 30.000 Milchviehbetriebe Anbindehaltung. In Baden-Württemberg sind es rund 35 %. Die Haltungsform Anbindehaltung entspricht dabei grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen.
 
Die gesellschaftliche Bedeutung der kleinen Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung sowohl für die Landschaftspflege als auch für die Bewirtschaftung von Grünland ist groß. Denn es sind gerade diese Betriebe, die kleinteilige Grünlandflächen, Hanglagen und andere ökologisch wertvolle Grenzstandorte pflegen und erhalten. Damit übernehmen sie unverzichtbare Aufgaben für den Klima- und Bodenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt.
 
Jeder neu gebaute Stall ist ein Laufstall, der neben dem Tierwohl weitere Vorteile z.B. für die Arbeitswirtschaft bietet. Die bestehenden Anbindebetriebe sind ebenfalls aufgeschlossen für Weiterentwicklungen, insbesondere wenn es um Verbesserungen des Tierwohls geht. Oft stehen jedoch räumliche Enge in beengter Dorflage, finanzielle Ausstattung, geringe Aussicht auf die Genehmigungsfähigkeit von Neubauten oder fehlende Planungssicherheit z.B. durch unsichere Generationenfolge größeren Baumaßnahmen entgegen.

Vor diesem Hintergrund lehnen die Unterzeichner ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ab. Gleichzeitig wird auch eine einseitige Befristung durch Marktpartner, z.B. den Lebensmitteleinzelhandel, abgelehnt. Beides würde einen massiven Strukturbruch im ländlichen Raum auslösen. 

  
Stattdessen plädieren die Unterzeichner dafür, die Betriebe bei ihrer Weiterentwicklung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung mit aller Kraft zu unterstützen, um so die flächendeckende Milchviehhaltung zu erhalten. Dies erfolgt insbesondere über die verstärkte Umstellung auf Laufställe, aber auch – um Strukturbrüche zu vermeiden – über die Kombination aus Anbindeställen mit Bewegungsmöglichkeiten, z.B. Weidegang oder befestigte Auslauffläche (Laufhof). Verbesserungen im Sinne des Tierwohls bei der Entwicklung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung sind auch Laufbuchten für Trockensteher oder Abkalbebereiche.
  
Die staatliche Unterstützung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, z.B. durch finanzielle Förderung mit dem Ziel des Laufstallneubaus sowie durch gezielte Beratung bei der Weiterentwicklung der bestehenden Anbindeställe. 
Angesichts der aktuellen Situation appellieren die Unterzeichner an alle Milchviehhalter mit ganzjähriger Anbindehaltung, sich aufbauend auf einer Situationsanalyse und betrieblicher Zukunftsplanung mit Weiterentwicklungen weg von der ganzjährigen Anbindehaltung auseinanderzusetzen.“