Natur & Umwelt

Appell an die Vernunft

In Baden-Württemberg soll ein Volksbegehren „Rettet die Bienen“ gestartet werden. Der BLHV hat bereits heftige Kritik geübt und auf Folgen aufmerksam gemacht.

Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen appelliert der BLHV erneut an die Vernunft potenzieller Unterstützer des Volksbegehrens.

Der Gesetzentwurf, der über den Weg des Volksbegehrens umgesetzt werden soll, sei weder fachlich haltbar noch praktisch umzusetzen und könne darum die „Biene nicht retten“, so der BLHV. Dass die Initiative trotzdem weiterhin namhafte Unterstützer findet, darunter auch die SPD in Baden-Württemberg, zeigt nach Überzeugung des BLHV, dass viele Verantwortliche, insbesondere aus der Politik, die Folgen des Gesetzentwurfes unterschätzen. Darum wiederholt der BLHV seine Folgenabschätzung und appelliert an die Vernunft potenzieller Unterstützer des Volksbegehrens.

Verheerende Folgen
Insbesondere das Verbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in bestimmten Schutzgebieten wird laut Bewertung des BLHV verheerende Folgen für die heimische Lebensmittelerzeugung haben. Der Paragraf, der dies regelt, steht bereits im Gesetz. Als § 34 des Naturschutzgesetzes verbietet er aktuell die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmälern, jedoch nicht auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen. In dem bayerischen Volksbegehren Pro Biene/Artenschutz forderten die Unterstützer des Volksbegehrens erfolgreich die Übernahme des aktuellen und aus ihrer Sicht beispielhaften § 34 aus Baden-Württemberg in das bayerische Naturschutzgesetz. Die Befürworter des Volksbegehrens in Baden-Württemberg wollen den bestehenden § 34 nun erheblich verschärfen. Das Verbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden soll demnach künftig auch in Natura-2000-Gebieten und in Landschaftsschutzgebieten mit Lebensraumschutz gelten. Das bedeutet somit eine erhebliche Erweiterung der betroffenen Fläche. Die bisherige Ausnahme von dem Verbot für intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen soll gestrichen werden. Die Verbote gelten dann flächendeckend ab 2021 in allen genannten Schutzgebieten, darunter  großräumige Schutzgebiete wie die Natura-2000-Gebiete am Kaiserstuhl oder auf der Baar.

Konventionell und Bio betroffen
Brauchen konventionell oder ökologisch wirtschaftende Landwirte mit Flächen in solchen Großschutzgebieten künftig Pflanzenschutzmittel, müssen sie bei der Unteren Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden beantragen. Oder für bestimmte Schutzgebiete kann auch das Regierungspräsidium (RP) pauschal bestimmte Pflanzenschutzmittel zulassen. Davon wird nach Einschätzung des BLHV das RP jedoch nur zurückhaltend Gebrauch machen, weil nämlich über jede Ausnahme im Landtag berichtet werden muss. Ungelöst bleibt auch die Frage, woher die Kapazität an Kompetenz in Sachen Pflanzenschutz in der Naturschutzverwaltung auf einmal herkommen soll, um die zu erwartende Vielzahl von Freistellungsanträgen zeitnah zu bearbeiten. Die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen werden schon deshalb auch Ausnahmefall bleiben. Das Verbot gilt laut dem Gesetzentwurf bereits ab dem  1. Januar 2021.

Elsner