Natur & Umwelt Verbandsarbeit

BLHV-Position zur nachhaltigen Waldwirtschaft

Die Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft des Landes Baden-Württemberg wird derzeit umfassend novelliert.

Der BLHV hat zu dem Entwurf umfassend Stellung genommen. Neben einigen mehr redaktionellen Änderungen sind zwei völlig neue Kapitel eingefügt worden. Und zwar eines über die Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald. Und ein anderes über die Förderung der Beseitigung der Folgen von extremen Wetterereignissen Wald.

Lob und Kritik
Der BLHV betont, der Privatwald benötige hier Handlungsfreiheit, um die Wiederbewaldung überhaupt zu erreichen. Eingangs seiner Stellungnahme betonte der BLHV, dass die vielfältigen Bestrebungen des Landes und insbesondere von Forstminister Peter Hauk anzuerkennen seien, den Privatwald in dieser schwierigen Situation finanziell zu unterstützen. Insbesondere befürworte der Verband die vom Minister in die politische Diskussion eingebrachte Klimawandelprämie. Die neu in die Verwaltungsvorschrift aufgenommene Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald sei ein klares Signal des Landes, die ökologischen Leistungen der bäuerlichen Forstbetriebe auch zu honorieren. Die konkrete Ausgestaltung bedürfe noch der Nachbesserung, gerade für den Kleinstprivatwald. Dazu gehöre die notwendige Flexibilität bei Kalamitätshieben ebenso, wie dass nicht ein naturschutzrechtliches Fachgutachten über den Ist-Zustand bei Beantragung vorgelegt werden muss. Bei der weiterhin neu aufgenommenen Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald bedarf es einer Ergänzung um Mittel für die Förderung der Wegeinstandsetzung wie auch einer Förderung der Bekämpfung des Borkenkäfers mit geeigneten und zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.
Ebenso fehlen noch Klarstellungen zum Nachweis der beruflichen Qualifikation geschulter Kräfte im Rahmen des Borkenkäfermonitorings. Bei Waldschutzmaßnahmen entlang von Siedlungen und Verkehrswegen fordert der BLHV, im Kleinstprivatwald 100 Prozent der Dienstleisterkosten zu fördern. An diesen Orten gehe es um die Sicherheit der Allgemeinheit und die Verkehrssicherungspflicht zugunsten Dritter, weshalb auch die Gesellschaft diese Kosten übernehmen sollte. Zu begrüßen sei ferner die vermehrte Anlage von Holzlagerplätzen. Die Förderung müsse mehr als bisher auch die Kosten für den laufenden Betrieb in den Blick nehmen.

Zu viele Restriktionen
Sehr kritisch sieht der BLHV die umfangreichen Auflagen zur Wiederbewaldung der entstandenen und noch entstehenden Kahlflächen. Eine verbesserte Förderung sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Wenn damit jedoch Auflagen über vier DIN-A4-Seiten verbunden seien, spreche das nicht gerade für Praxisnähe. Zumal viele Vorgaben wie ein Laubholzanteil von 40 Prozent nicht sachgerecht sind. Der BLHV betont, der Privatwald benötige hier Handlungsfreiheit, um die Wiederbewaldung überhaupt zu erreichen. Lege man ihm zu starke Restriktionen bei der Baumartenwahl auf, werde dies die Waldbesitzer demotivieren. Der BLHV kritisiert, dass die Douglasie in der Verwaltungsvorschrift als nicht heimische Baumart bezeichnet wird. Diese Nadelbaumart weise im Land mittlerweile Bestände auf, die 100 Jahre und älter sind und hervorragende Zuwächse zeigten. Auch sei sie eine gute Alternative in Zeiten des Klimawandels.
Vertretern der Waldökologie wirft der BLHV Widersprüchlichkeit vor. Einerseits sehe man tatenlos der massiven Vermehrung des indischen Springkrautes zu und fördere die Wiederansiedlung von Wolf und Luchs als seit über 150 Jahren im Land ausgestorbenen Arten. Andererseits bezeichne man die Douglasie als nicht heimische Baumart.

Informationen
Die Verwaltungsvorschrift wird den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern am Freitag dieser Woche zusammen mit den Förderanträgen und weitergehenden Informationen über den Förderwegweiser des Landes zur Verfügung gestellt. www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de

Nödl, BLHV