Verbandsarbeit Politik

BLHV will Respekt für  Eigentum

Angesichts der großen Herausforderungen erarbeitet das Land eine Waldstrategie. Nach Diskussion im Waldausschuss hat der BLHV zu den Themen für den bäuerlichen Privatwald Stellung genommen.

Dürre und Klimawandel setzen dem Wald sehr stark zu. Gleichzeitig steigen gesellschaftliche Ansprüche an den Wald. Darüber will das MLR mit allen Gruppen diskutieren, die Bezüge zum Wald haben.  In einem ersten Schritt wurden Themenschwerpunkte erfasst.

  • Das Ziel der Biodiversität im Wald beurteilte der BLHV positiv. Das Denken in Generationen und eine nachhaltige Bewirtschaftung in Form der Plenterwaldwirtschaft führe zu einer großen Artenvielfalt im bäuerlichen Privatwald. Mit  Sorge beobachte der BLHV, dass durch die fortlaufenden Kalamitäten die Motivation der Privatwaldbesitzer zur Bewirtschaftung leidet. Staat und Gesellschaft seien in der Verantwortung, diese Motivation finanziell und durch Respekt und Anerkennung der Leistungen zu fördern. Ebenso wichtig sei eine gute Betreuung durch die Forstverwaltung vor Ort wie auch einer Stärkung von Selbsthilfeorganisationen. 
  • Die fortschreitende Digitalisierung werde die Bewirtschaftung erleichtern, so der BLHV. Für künftige Generationen werde der Einsatz digitaler Technik selbstverständlich sein. Beispiele aus Ländern wie Finnland zeigten: Beratung und Vorbereitung der Bewirtschaftung lassen sich bei einer entsprechenden Verfügbarkeit der aktuellen Daten schneller und zeitsparender erledigen. Dafür müssen Förster und Bauern Zugang zu schnellem Internet haben. Kritisch sieht der BLHV, dass zunehmende Datenmengen sich negativ auf die Eigentümerrechte am Wald auswirken könnten. So könnten Institutionen auf diese Daten zurückgreifen, die sich dann anmaßen, in den Privatwald hineinzuregieren.
  • Der Klimawandel werde nach Einschätzung des BLHV gravierende Auswirkungen auf den Wald haben. Trockenheit und Dürre würden zunehmen und den Wald belasten. Ebenso sei mit einer Häufung von Sturmereignissen und Insektenkalamitäten zu rechnen. Die Wälder der Zukunft dürfen jedoch nicht nur Lebensraum für Natur und Gesellschaft sein. Ebenso seien  sie Wirtschaftsgrundlage und Einkommensquelle für den Eigentümer. Die Wiederbewaldung kahlgefallener Flächen sei für den Waldbesitzer aufgrund fehlender Voraussagesicherheit äußerst problematisch. Zu enge und ökologisch einseitige Vorgaben bei der Baumartenwahl wären da nachteilig. Der Waldbesitzer benötige größtmögliche Handlungsfreiheit, um auf den Klimawandel reagieren zu können.
  • Die Auswirkungen gesellschaftlicher Entwicklungen auf den Wald sieht der BLHV kritisch. Die wenigsten heutigen Waldbesucher hätten noch Verständnis für die Bewirtschaftung des Waldes. Sie brächten weder die Kenntnis noch die Erziehung mit, sich respektvoll gegenüber dem Wald, den anderen Besuchern und den Eigentümern zu verhalten. Der BLHV fordert das Land auf, in den Schulen wieder eine Erziehung zum Bewusstsein für das Gemeinwohl zu fördern.
  • Bei Ressourcennutzung und Ressourcenschutz sieht der BLHV den Wald als Lebens und Wirtschaftsraum. Lebensraum Wald primär für die Pflanzen und Tiere, die auf ihn angewiesen sind, sekundär für den Menschen, der ihn zum Zwecke seiner Erholung nutzt; Wirtschaftsraum für den Waldbesitzer. Holz als nachwachsender Rohstoff gewinne erfreulicherweise zunehmende Bedeutung. Seinem praktischen Einsatz, gerade bei Bauten, stünden jedoch häufig rechtliche Vorgaben entgegen. Der Einsatz von Holz müsse durch eine Entschlackung der  Bauvorschriften erleichtert werden, ebenso durch Fortbildung von Architekten und Bauingenieuren. Auch die energetische Verwertung von Holz müsse verstärkt in den Fokus treten. Die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sieht der BLHV durch eine Übernutzung im Bereich der Erholung gefährdet. Durch ein striktes Wegegebot und einen Abschied vom Betretungsrecht auf der ganzen Waldbodenfläche müsse dem Lebensraum Wald wieder Schutzraum verschafft werden.
  • Die Situation des Waldeigentums sieht der BLHV kritisch. In weiten Teilen der Bevölkerung sei das Bewusstsein nicht mehr vorhanden, dass Wald einem Eigentümer gehöre. Der Wald stehe aus deren Sicht jedermann jederzeit uneingeschränkt für seine persönlichen Vorlieben zur Verfügung. Es fehle an jeglichem Respekt vor dem Eigentum am Wald. Das Waldeigentum interessiere nur noch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialpflichtigkeit des Waldeigentums habe das Grundeigentum im Wald de facto in ein Gemeinschaftseigentum überführt. Das Privateigentum am Wald sei für Staat und Gesellschaft nur noch Anknüpfungspunkt für Verpflichtungen des Waldeigentümers. Zum Beispiel für Verkehrssicherungspflicht, Steuerpflicht oder Pflichten aus dem Naturschutz. Der BLHV fordert das Land auf, für Respekt und Wertschätzung gegenüber dem Waldeigentum in der Bevölkerung Sorge zu tragen. Dazu gehöre auch, dass rechtliche Vorgaben nicht nur gegenüber dem Waldbesitzer, sondern auch gegenüber den Waldbesuchern durchgesetzt würden.

Michael Nödl