Verbandsarbeit

Der Volksantrag  öffnet neue Wege

„Mit unserem Volksantrag ,Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg‘ haben wir einen der schwierigsten Konflikte der Verbandsgeschichte geschlichtet“, erklärt das Präsidium des BLHV vor der abschließenden Landtagsdebatte zum Volksantrag.

Der Landtag befasste sich in einer Aussprache am Mittwochnachmittag dieser Woche mit dem Volksantrag. Anlässlich der abschließenden Landtagsdebatte würdigten die Spitzenvertreter des BLHV den Volksantrag als wegweisende Initiative: „Als die Unstimmigkeiten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgrund des Volksbegehrens von Pro Biene zu eskalieren drohten, konnte der Volksantrag wieder zusammenführen und verhinderte so einen Gesetzentwurf, der das Aus für zahlreiche landwirtschaftliche Familienbetriebe bedeutet und unsere Gesellschaft gespalten hätte.“ Für Verbandspräsident Werner Räpple ist jedoch klar, dass man jetzt noch keinen Strich unter den Volksantrag machen kann: „Wir haben einen Gesinnungswandel herbeigeführt, denn die Landwirtschaft ist jetzt nicht mehr nur ein Teil des Problems, sondern ein fester Teil der Lösung.“ Lösungen, so betont Räpple, können aber nur auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und mit einer starken Beratung in die Praxis gebracht werden. „Wir erwarten daher, dass die mit dem Volksantrag erkämpfte Zusage, mehr in die praxisorientierte Forschung zu investieren, zeitnah umgesetzt wird“, so Räpple. Auch der 1. Vizepräsident des BLHV, Bernhard Bolkart, sieht in dem Volksantrag den Beginn eines neuen Weges und betont, dass man die heimische Landwirtschaft schützen müsse, indem man den Import von Lebensmitteln erschwere, die unter niedrigen Umweltstandards erzeugt worden seien. „Und weil letztendlich der Verbraucher entscheidet, woher unsere Lebensmittel kommen, müssen wir in die Allgemeinbildung investieren. Jeder muss von der Pike auf lernen, was gute, nachhaltige Lebensmittel ausmacht und woher man sie bekommt“, so Bolkart.

Betriebe brauchen Zukunftsperspektive
„Wir haben erreicht, dass jetzt beim Artenschutz gesamtgesellschaftlich gehandelt wird. Mit Gesetzentwürfen zur Stärkung der Biodiversität wird nun auch, wie wir im Volksantrag forderten, die Lichtverschmutzung angegangen, unnötige Schottergärten sollen verboten und landwirtschaftliche Flächen besser geschützt werden“, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple und fügt hinzu, dass es entscheidend für das Gelingen einer Biodiversitätsstrategie sei, ob man den Betrieben eine sichere Zukunftsperspektive bieten könne oder nicht.

„Leider finden wir in der aktuellen Biodiversitätsstrategie noch zu viele existenzgefährdende Risiken, insbesondere bei dem Reduktionsziel für Pflanzenschutzmittel. Trotz aller Warnungen des BLHV gibt es hier immer noch juristische Auslegungsfragen. Deren Offenlassen darf jedenfalls nicht dazu führen, dass das Land zur Abkehr vom kooperativen und somit gemeinsamen Weg mit der Landwirtschaft gezwungen werden kann“, so Räpple.

Elsner