Pflanzenbau

Gemeinschaftliche Beregnung fördern

Die anhaltende Frühjahrstrockenheit in den vergangenen Wochen nimmt der BLHV zum Anlass, beim Land darauf zu drängen, dass es rasch eine Förderung für Beregnungsgemeinschaften einführt.

Spätfröste und Trockenheit haben in den vergangenen Jahren Einschnitte bei Ertrag und Qualität verursacht. Mit Beregnungstechnik lassen sich diese Gefahren eindämmen. Die Erkenntnis setzt sich durch, dass die Möglichkeit zur Bewässerung künftig eine strategische Bedeutung insbesondere für Standorte mit hochwertigen Sonderkulturen erlangen wird. In der Saatmais-Vermehrung ist die Bewässerung längst zu einer Standardvoraussetzung geworden und hat viele Beregnungsgemeinschaften und auch öffentlich-rechtlich organisierte Boden- und Wasserverbände entstehen lassen. Direktvermarkter sind besonders darauf angewiesen, ihre Kundschaft kontinuierlich mit eigenen Erzeugnissen aus der Region zu beliefern. 
Die Schaffung von Beregnungsmöglichkeiten und Wasservorhaltung kann hier eine wichtige Aufgabe sein, die nur gemeinschaftlich und mit staatlicher Hilfe zu stemmen ist.

Wasser- und Bodenverbände 
In Deutschland haben sich Landwirte typischerweise nicht in Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Vereinen organisiert, sondern in Form von Boden- und Wasserverbänden als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Wasserverbände sind zwar mit einem höheren Maß an bürokratischem Aufwand verbunden. Sie bieten aber Vorteile immer dann, wenn höhere investive und genehmigungsrechtliche Hürden bei der Wasserbeschaffung zu überwinden sind. Öffentlich-rechtliche Wasserverbände bieten einen entscheidenden Vorteil: Die wesentlichen technischen Einrichtungen wie Brunnen, Pipelines und die Wasserrohre im Hauptnetz stehen im Eigentum des Wasserverbandes. Der Wasserverband kann aufgrund seiner hoheitlichen Befugnisse auch die Duldung seiner Leitungen auf allen Grundstücken in seinem Gebiet durchsetzen, was eine private Organisation nicht könnte. Der Nachweis einer gesicherten Duldung der Leitungen ist für eine mögliche Förderung sehr wichtig. Investitionswillige Landwirte sollten sich daher frühzeitig mit der Gründung oder Wiederbelebung von Wasserverbänden befassen. Auch die Wasserbehörden sehen die Möglichkeiten von öffentlich-rechtlichen Verbandsorganisationen positiv. Das Land Baden-Württemberg hat sich zusammen mit Rheinland-Pfalz erfolgreich beim Bund dafür eingesetzt, in der „Gemeinschaftsaufgabe“ (GAK) die Fördermöglichkeit für Wasserverbände fortzuführen. Nun ist nach Auffassung des BLHV die Landespolitik gefordert, diesen Fördergrundsatz der GAK für wassersparende Beregnungstechnik auch für Wasser- und Bodenverbände in Baden-Württemberg anzuwenden und die dafür nötigen Finanzmittel und Personalkapazitäten bereitzustellen.

God