Recht & Soziales Coronavirus

Neuregelung für Saisonarbeitskräfte – Landeinreise ab 16.6. möglich! Auflagen beachten!

Bundesministerin Klöckner hat am 10.6. im Kabinett eine Neufassung der Einreiseregeln und des Konzeptpapiers vorgestellt.

Wegen der nun entfallenden Einreisebeschränkungen ist die Einreise von Saisonarbeitskräften aus EU-Staaten ab 16.6.2020 auf dem Luft- und Landweg möglich.

Erarbeitet wurde das Konzept in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Es berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschränkungen bei der Einreise. Die neuen Regelungen treten zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember.

Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass in den Betrieben und Unterkünften ein Gesundheitsschutz entsprechend der durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konkretisierten Arbeitsschutz-Regeln nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sichergestellt wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. 
Die Einhaltung der Regeln wird dringend empfohlen (insbesondere Arbeiten und Wohnen in festen, separierten Gruppen), so dass im Infektionsfall der Personenkreis eingegrenzt werden kann und nicht der ganze Betrieb lahmgelegt wird.

Dazu erklärt Bundesministerin Julia Klöckner: „Die Bedeutung regionaler Lebensmittel ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestiegen. Aber Nahrungsmittel säen und ernten sich nicht von selbst. Landwirte sind deshalb auf saisonale, professionelle Hilfe angewiesen – sonst müssten unsere Nahrungsmittelimporte weiter steigen. Unser Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse liegt lediglich bei unter 40 Prozent. Mit dem neuen Konzept schaffen wir langfristige Planungssicherheit für unsere Landwirte und eine gute Versorgung für unsere Verbraucher. Bis zum Jahresende können Landwirte zusätzliche Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung klarer Regeln. Nach wie vor hat der bestmögliche Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten für uns Priorität. Nur so ist verantwortungsvolles Wirtschaften in Zeiten der Pandemie möglich. Dass unsere Bauern weiter ernten und säen können, ist im Sinne von uns allen.“

Nähere Informationen gibt es unten zum Herunterladen und unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/094-saisonarbeitskraefte.html



Downloads:
Konzeptpapier Saisonarbeitskräfte

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