Natur & Umwelt

Rombach fordert, regionale Gegebenheiten zu beachten

Der südbadische CDU-Landtagsabgeordnete und ehemalige Vizepräsident des BLHV, Karl Rombach, fordert, Gebiete mit geringer Ammoniakkonzentration wie den Schwarzwald von teuren Pflichten der Düngeverordnung stärker auszunehmen.

„Die Schwerpunkte der Tierhaltung in Baden-Württemberg liegen in den östlichen Landesteilen. Dort fällt  der meiste Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft an, dort haben wir folglich auch eine höhere Ammoniakkonzentration. Deshalb sollten die Gebiete mit geringer Ammoniakkonzentration wie zum Beispiel im Schwarzwald stärker aus den teuren Pflichten der Düngeverordnung entlassen werden“, begründet Rombach seinen Vorstoß. In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung erfragte Rombach die geplante Umsetzung der Düngeverordnung für die Ausbringung von Jauche, Gülle und Biogärresten sowie geplante Ausnahmen.

Klärungsbedarf

„Die Stellungnahme der Landesregierung hat für mich Klärungsbedarf aufgeworfen, weswegen ich mich unmittelbar mit dem Ministerium für Ländlichen Raum in Verbindung gesetzt habe“, erklärt Rombach. Die neuen Regelungen machten umfangreiche Investitionen in Injektionsgeräte, spezielle Geräte für Pumptankwagen oder Schleppschuhverteiler erforderlich. Zwar gebe es einen Landeszuschuss von 20 Prozent, doch sei fraglich, ob die Investitionen sich rentierten und von den meist kleinen bäuerlichen Familienbetrieben zu stemmen seien. Rombach folgert: „Bei einer zu engen und zu rigiden Handhabung der Ausnahmemöglichkeiten in der Düngeverordnung rechne ich mit einer Welle an Betriebsaufgaben unter den Landwirten.“

red