Politik Natur & Umwelt

Vertreter des Privatwaldes gemeinsam gegen Änderungen der Grundpflichten

In einem gemeinsamen Schreiben haben die Präsidenten der Forstkammer, des BLHV, des BWGV und des Verbandes Familie und Betrieb an ausgewählte Abgeordnete im baden-württembergischen Landtag nochmals ihre Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen bei den Grundpflichten im Landeswaldgesetz verdeutlicht.

Sie erinnerten an den einstimmigen Beschluss des Ministerrates zum Eckpunktepapier zur Forstreform, nur die Paragrafen im Landeswaldgesetz zu ändern, bei denen das zu der Verwaltungsreform nötig ist. Dies gilt für die Grundpflichten nicht. Politische Verlässlichkeit sähe anders aus, so die Unterzeichner des Briefes. Dann griffen sie einen Gedanken aus der Grünen-Fraktion auf, dass mit den geänderten Grundpflichten eigentlich Zielvorgaben gemeint seien. Bezeichnete das Gesetz die Grundpflichten künftig als Zielvorgaben, wäre aus Sicht des Privatwaldes die jetzt kritische Möglichkeit einer Förderung eindeutig gegeben. Letztlich verdeutlichten die Vertreter des Privatwaldes nochmals ihre Bedenken hinsichtlich der Verweise auf Natura 2000 und erinnerten an die Initiative des Landes, zu einer Neugestaltung des Vertragsnaturschutzes im Wald. Es sei widersprüchlich, einerseits die Grundpflichten zu verschärfen und damit den Spielraum für die Förderung einzuengen und andererseits Überlegungen zur Neugestaltung des Vertragsnaturschutzes anzustellen. Der Privatwald sei bereit, Naturschutz in seinen Wäldern umzusetzen, aber nur auf freiwilliger, vertraglicher Basis, nicht aufgrund obrigkeitsrechtlicher Anordnung. Der Landtag von Baden-Württemberg wird, entgegen den ursprünglichen Planungen, bereits am Mittwoch, den 15. Mai in 2. Lesung abschließend über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen. Ist diese erfolgt, gilt es den Blick nach vorne zu richten und gemeinsam an einer für den Privatwald guten Umsetzung des neuen Gesetzes zu arbeiten.

Nödl, BLHV