Die Rentenversicherung teilt mit: Aufgrund der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden seit Mitte März dieses Jahres Betriebsprüfungen der DRV bei Arbeitgebern und Steuerberatern nicht mehr vor Ort durchgeführt.
Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den vergangenen Wochen haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, im Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort durchzuführen. Vorrangig werden dabei Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten und Steuerberater angesprochen. Die Rentenversicherung geht bei den Prüfungen sehr bewusst und einzelfallbezogen mit Arbeitsgeberwünschen um. Die Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherung werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder dessen Steuerberater Kontakt aufnehmen. Abgesehen von einer möglichen Terminabsprache geht es dabei darum, vor dem Hintergrund einer bei vielen Arbeitgebern bestehenden Belastungssituation einen verbindlichen, persönlichen Kontakt zwischen der Prüferin/dem Prüfer und der/dem Verantwortlichen im Unternehmen herzustellen, und evtl. Corona-bedingte Verschiebungswünsche in Erfahrung zu bringen.
Zollkontrollen unabhängig von der DRV
Der Zoll prüft in der Regel unangekündigt und unabhängig von der DRV bei seiner Prüftätigkeit auf den Betrieben hauptsächlich die Einhaltung des Mindestlohns, die Meldepflichten und Aufzeichnungspflichten. Zu den Kontrollen und Befugnissen des Zolls siehe das Merkblatt unten.
Merkblatt DBV Betriebsprüfungen
Die Rentenversicherung teilt mit: Aufgrund der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden seit Mitte März dieses Jahres Betriebsprüfungen der DRV bei Arbeitgebern und Steuerberatern nicht mehr vor Ort durchgeführt.
Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den vergangenen Wochen haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, im Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort durchzuführen. Vorrangig werden dabei Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten und Steuerberater angesprochen. Die Rentenversicherung geht bei den Prüfungen sehr bewusst und einzelfallbezogen mit Arbeitsgeberwünschen um. Die Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherung werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder dessen Steuerberater Kontakt aufnehmen. Abgesehen von einer möglichen Terminabsprache geht es dabei darum, vor dem Hintergrund einer bei vielen Arbeitgebern bestehenden Belastungssituation einen verbindlichen, persönlichen Kontakt zwischen der Prüferin/dem Prüfer und der/dem Verantwortlichen im Unternehmen herzustellen, und evtl. Corona-bedingte Verschiebungswünsche in Erfahrung zu bringen.
Zollkontrollen unabhängig von der DRV
Der Zoll prüft in der Regel unangekündigt und unabhängig von der DRV bei seiner Prüftätigkeit auf den Betrieben hauptsächlich die Einhaltung des Mindestlohns, die Meldepflichten und Aufzeichnungspflichten. Zu den Kontrollen und Befugnissen des Zolls siehe das Merkblatt unten.
Merkblatt DBV Betriebsprüfungen