EU-Omnibus
Das Agrarbudget soll von 2018 bis 2020 bei den Zahlungsermächtigungen und -verpflichtungen unangetastet bleiben. Ergänzt wird das Haushaltsthema um weitere Politikbereiche, insbesondere zur Regionalpolitik, Vereinfachung der GAP, Finanzinstrumenten der Zweiten Säule und zum sektorspezifischen Einkommensstabilisierungsinstrument im ELER.
Als Vereinfachung der GAP bietet die EU den Mitgliedstaaten beispielsweise an, auf den Nachweis der Eigenschaft "aktiver Betriebsinhaber" zu verzichten. Bei der Junglandwirteförderung in der Ersten Säule sieht der EU-Vorschlag eine Streichung der 90-Hektar-Obergrenze vor.
Der Berufsstand begrüßt Vereinfachungen. Sofern es gelingt, das Verordnungspaket in einem verkürzten Verfahren zu verabschieden, könnte Deutschland bereits ab 2018 beispielsweise auf den Nachweis für den "aktiven Betriebsinhaber" verzichten. Aus Sicht des BLHV sollte die Omnibus-Verordnung auch zur Klarstellung genutzt werden, dass der mehrjährige Anbau von Grünfutterpflanzen mit wechselnden Kulturen und brachliegende Flächen nicht zur Entstehung von Dauergrünland führt. Bei der Sichtung der Verordnungstexte hat der DBV hierzu aber keinerlei Vorschläge zur Dauergrünlanddefinition gefunden.
Gd
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