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Rückzahlung der Corona-Hilfe

Wenn Sie von der L-Bank den Bescheid „Rückzahlung der Soforthilfe Corona“ erhalten, dann legen Sie bitte sofort Widerspruch ein. Dafür hat der BLHV ein Musterschreiben erstellt und an seine Mitglieder verschickt. Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids bei der L-Bank als Mail, Brief oder Fax eingehen

Einige BLHV-Mitglieder erhalten momentan Bescheide der L-Bank mit dem Betreff „Rückzahlung der Soforthilfe Corona“. Die im Jahr 2020 erhaltene Soforthilfe muss bis 30.06.2023 zurückgezahlt werden. Gegen diesen Bescheid kann jetzt Einspruch eingelegt werden.

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.08.2022, das zugunsten der Kläger ausgefallen ist. Damit besteht durch fristgerechte Einlegung des Widerspruchs noch eine Chance, dass unsere Mitglieder und Mandanten die Soforthilfe doch noch behalten dürfen. Wird die Frist nicht gewahrt, hat der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg.

Sie können sich das Musterschreiben auch direkt hier herunterladen, ausfüllen und an die L-Bank senden:

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner unserer Landwirtschaftlichen Buchstelle zur Verfügung.