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Phosphat: Gelbes Gebiet Klettgau

In der Diskussion um die Nitrat- und Phosphatgebiete, die Roten und Gelben Gebiete, wird vorwiegend über die Roten Gebiete und die damit einhergehenden Bewirtschaftungseinschränkungen gesprochen. Hier geht es um ein Gelbes Gebiet im Klettgau an der Grenze zur Schweiz.

Im Verbandsgebiet des BLHV liegen die Roten Gebiete hauptsächlich entlang der Rheinschiene und im Muschelkalkgebiet am Rand des Südschwarzwalds. Während in Baden-Württemberg 13 Prozent der Fläche in eutrophierten Gebieten liegt, weist die Neuabgrenzung im Verbandsgebiet des BLHV nur ein vergleichbar kleines Gelbes Gebiet im Klettgau an der Schweizer Grenze auf. Die bisherige Betroffenheit im Raum Villingen ist dagegen entfallen.

Welche Einschränkungen im gelben Gebiet?

Mit welchen Einschränkungen haben Landwirte in einem eutrophierten Gebiet zu rechnen? Grundsätzlich gilt: Betriebe müssen ihre Wirtschaftsdünger oder Gärreste auf die Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat untersuchen lassen. Bei der Ausbringung darf der Untersuchungsbericht nicht älter als zwölf Monate sein. Hat ein Betrieb mehrere Arten von Wirtschaftsdüngern, so müssen alle einzeln untersucht werden. Betriebe mit weniger als 500 kg Gesamtstickstoff je Wirtschaftsdüngerart sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Entlang von Gewässern von nicht untergeordneter Bedeutung gilt nach Wasserrecht ohnehin ein generelles Düngeverbot im Abstand von fünf Meter zur Böschungsoberkante. In Hanglagen müssen zusätzlich Auflagen in drei Stufen beachtet werden. So verbreitert sich mit größer werdender Steigung der Bereich entlang eines Gewässers, in dem die Düngung untersagt ist.

Drei Punkte

  1. Ab fünf Prozent Hangneigung dürfen im Abstand von fünf bis  20 Meter zur Böschungsoberkante unbestellte Äcker nur gedüngt werden, wenn der Dünger sofort eingearbeitet wird. Auf bestellten Äckern darf nur bei hinreichend entwickelten Kulturen, beziehungsweise Untersaat in Reihenkulturen (ab 45cm Reihenabstand) gedüngt werden. In Reihenkulturen ohne Untersaat muss ebenfalls sofort eingearbeitet werden. Wer Mulch- oder Direktsaat betreibt, kann auch düngen, ohne dass der Bestand geschlossen ist.
  2.  Ist der 20-Meter-Streifen ab Böschungsoberkante mindestens zehn Prozent steil, darf im Zehn-Meter-Streifen zur Böschungsoberkante nicht gedüngt werden. In dem sich anschließenden 20 Meter breiten Streifen (10 bis 30 Meter von der Böschungsoberkante) müssen die unter Punkt 1 genannten Auflagen eingehalten werden. Beträgt der ermittelte Düngebedarf einer Kultur auf einer Fläche mit mehr als zehn Prozent Steigung mehr als 80 kg Stickstoff je Hektar, so muss die Düngung in zwei Gaben aufgeteilt werden zu je maximal 80 kg N je Hektar.
  3. Ist der 30-Meter-Streifen ab Böschungsoberkante mindestens 15 Prozent steil, gilt zusätzlich eine Einarbeitungspflicht für Dünger auf der gesamten Fläche eines unbestellten Ackerschlages.

Woher die Phosphat-Belastung stammt

Woher stammt nun die Belastung der Oberflächengewässer mit Phosphat im Klettgau? Aus fachlicher Sicht ist die Ursache für die Eutrophierung von Gewässern im hängigen Gebiet an der Erosion festzumachen. Abgeschwemmter Boden und Dünger gelangt dadurch in Bäche und Flüsse. Auch Drainagen tragen ihren Teil dazu bei. Im Klettgau, mit seiner Nähe zur Schweiz, wird von einigen deutschen Landwirten kritisiert, dass Schweizer Landwirte ihre Flächen zu üppig düngen würden. In diesem Gebiet wird auch gerne phosphatreicher Kompost aus der Verwertung von Bioabfällen ausgebracht. Der Umweltausschuss des BLHV warnt in diesem Zusammenhang vor der Belastung dieser Dünger insbesondere mit Plastikresten.

Die Karten zu Roten und Gelben Gebieten

Wo gibt es die Karten zu den Roten und Gelben Gebieten? Die LEL hat auf ihrer Homepage unter der Rubrik Pflanzliche Erzeugung – Nitratgebiete/eutrophierte Gebiete Karten mit Nitrat- und Phosphatgebieten online gestellt. Dort ist die Abgrenzung des Eutrophierten Gebietes ersichtlich. Die Kulisse wird auch flurstücksgenau in FIONA 2023 eingestellt sein.

Download Link: Nitratgebiete und eutrophierte Gebiete – Infodienst – LEL Schwäbisch Gmünd (landwirtschaft-bw.de)

Patrik Heizmann