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Dramatische Folgen für Südbaden 

Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro würde viele Sonderkulturbetriebe wirtschaftlich überfordern. In einer Pressekonferenz fordert der BLHV politische Gegenmaßnahmen – sonst drohen  Betriebsaufgaben und eine Schwächung der regionalen Versorgung.

Noch im Juni soll die Mindestlohnkommission über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden. Die diskutierte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab 2026 bereitet vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Südbaden große Sorgen. Besonders für arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe, wie Obst-, Gemüse- oder Weinbau, würde eine solche Erhöhung zu einem massiven wirtschaftlichen Einschnitt führen.

In einer vom BLHV am Montag, 23. Juni, einberufenen  Pressekonferenz machte Präsident Bernhard Bolkart gemeinsam mit seinen  Vizepräsidenten Egon Busam und Martin Linser deutlich: „Ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro ist für viele bäuerliche Betriebe in Südbaden wirtschaftlich nicht mehr leistbar“, sagte Bolkart. In arbeitsintensiven Kulturen wie Erdbeeren, Spargel oder Tafelobst machten die Löhne bis zu 60 Prozent der Produktionskosten aus. „Steigen diese weiter, können die Kosten nicht einfach an die Verbraucher weitergegeben werden – dafür ist der internationale Preisdruck durch billige Importware zu hoch“, so Bolkart.

Bereits jetzt hinterlässt der Kostendruck Spuren: Seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist die deutsche Erdbeerproduktion um fast 30 Prozent zurückgegangen, die Anbaufläche sogar um 31 Prozent. In Baden-Württemberg sank die Anbaufläche von Gemüse seit 2016 um über 14 Prozent – besonders betroffen sind Salate, Spargel und Kohlarten.

Der Rückgang der Anbauflächen bedroht nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch die regionale Versorgung. Der Selbstversorgungsgrad in Baden-Württemberg liegt bei Obst bei lediglich 35 Prozent, bei Gemüse sogar nur bei 22 Prozent. „Wenn regionale Betriebe aufgeben, gefährdet das nicht nur die Versorgung mit frischen Lebensmitteln, sondern auch Arbeitsplätze, bäuerliche Existenzen und die Pflege der Kulturlandschaft“, warnte Bolkart.

Der BLHV fordert daher gezielte politische Gegenmaßnahmen, um den Strukturbruch in der Sonderkulturregion Südbaden aufzuhalten. Dazu gehören branchenspezifische Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn, die Ausweitung der 70-Tage-Regel auf 90 Tage sowie Sicherheit bei der Angabe der Berufsmäßigkeit. Ebenso notwendig sei eine konsequente Regulierung von Importprodukten, die unter deutlich niedrigeren Sozial- und Umweltstandards erzeugt wurden.

Tasmin Taskale

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