Fotofalle: Wolfwelpe, nun gibt es Gewissheit
Nun gibt es Gewissheit: Am 27. Juli fotografierte eine Wildkamera FVA auf Gemeindeebene Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einen Wolfswelpen.
Alpen.Gipel.Europa 2023
Auch im Jahr 2023 fand der Alpen.Gipfel.Europa wieder statt, dieses mal in Südtirol. Der BLHV und die AfH waren mit den Oswald Tröndle (KV Waldshut und Vorsitzender AfH) und Eckard Schmieder (stv. Vorsitzender der AfH) vertreten.
Kein Strich auf der Liste von GW852m
Anfang Juni wurde in Bad Rippoldsau-Schapbach ein Ziegenbock von einem Wolf gerissen. Obwohl naheliegend ist, dass das Raubtier dieses Mal tatsächlich den Herdenschutzzaun überwunden haben könnte, hat das Stuttgarter Umweltministerium anders entschieden.
BLHV und Wolf
Alle Positionen des BLHV seit 2016 in einer praktischen Übersicht.
Videobotschaften zum Wolf
In unseren Videostatements sprechen Betroffene über Ihre Probleme und Forderungen zum Thema Wolf.
Der Wolf im Visier
Der Wolf ist wieder da und unsere Gesellschaft sucht einen Weg, wie mit ihm umgegangen werden soll. In der Hoffnung, dass tote Wölfe mehr Wählerstimmen bringen als lebendige, geht man in Bayern gerade den Weg, wie man den Wolf schnellstmöglich vor die Flinte bekommen kann. Schon nach den ersten Schritten befindet man sich damit in einer Sackgasse.
Podcast „Kommt der Wolf, geht die Weide“
Im Podcast von wirlandwirten.de geht es um den bekannten Slogan: „Kommt der Wolf, geht die Weide“.
BLHV-Schild zum Wolf informiert Wanderer
Der BLHV hat eine Info-Tafel entwickelt mit Texten zum Wolf aus der Sicht der Weidetierhaltung und ihrer Zukunft: Der Verband möchte damit Aufklärungsarbeit leisten bei Menschen, die sich bisher noch nicht mit dem Thema Wolf auseinandergesetzt haben.
Thema Wolf in Todtnau
Der Landwirtschaftsausschuss der Stadt Todtnau hatte am 18. April in Brandenberg zur Landwirteversammlung eingeladen. Schwerpunkt war der Austausch zu Wolf und Weidehaltung im Südschwarzwald.
Ist die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht die Lösung des Problems?
Aus rechtlichen Gründen müsste der Wolf bei Einfügung ins baden-württembergische Jagdrecht als streng geschützte Art geführt werden. Dann unterläge er zwar dem Jagdrecht, hätte aber eine ganzjährige Schonzeit und dürfte auch nicht im Einzelfall auf einfache Anordnung der Unteren Jagdbehörde geschossen werden.