Wirtschaft & Steuer Coronavirus

Der BLHV will freie Fahrt für die Bauern

Grenzverkehr – Sollten einige Grenzübergänge zwischen Baden und dem Elsass während der Getreide- und Körnermaisernte immer noch geschlossen sein, befürchtet der BLHV Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Landwirtschaft und zwischen Erfassern beiderseits des Rheins.

Er tritt notfalls für eine Sonderregelung für die Landwirtschaft ein. 
Ein Teil der Getreides und vor allen des Körnermaises der Oberrheinebene wird traditionell während der Ernte nach Frankreich gefahren, auf französischer Seite erfasst und vermarktet. Gründe dafür sind nicht nur langjährig gepflegte Geschäftsbeziehungen, sondern meist schlicht Unterschiede bei den Erfassungs- und Trocknungskosten und auch beim Erzeugerpreis. Sind die Grenzen offen, gilt in der Regel der alte Spruch „Konkurrenz belebt das Geschäft“, was im Ergebnis meist gut für die Bauern ist. 

Kleine Grenzübergänge sind wichtig
Landwirtschaftliche Betriebe, Maschinenringe, Lohnunternehmer, Genossenschaften und Landhändler nutzen für ihre Transporte des Ernteguts normalerweise die eher kleineren Grenzübergänge, die derzeit aufgrund der Corona-Pandemie teilweise geschlossen sind. Ein Ausweichen auf die geöffneten größeren Grenzübergänge wäre während der Ernte, aufgrund der zusätzlichen weiten Fahrstrecken und bei Traktoren als Zugfahrzeugen aufgrund der geringen Geschwindigkeit, oftmals eher uninteressant. Die Transportlogistik ist in der Erntezeit auf Schlagkraft und Geschwindigkeit angewiesen, dies gilt insbesondere bei ungünstigem Witterungsverlauf, wenn die Zeiträume, in denen die Mähdrescher fahren können, relativ kurz sind.

Ausschließlich für Erntetransporte öffnen
Sollten einige Grenzübergänge während der Getreide- und Körnermaisernte immer noch geschlossen sein, hätte dies letztlich Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Landwirtschaft und auch zwischen den Erfassern beiderseits des Rheins zur Folge. 
Eine Sonderregelung für die Landwirtschaft könnte im Ernstfall das Problem lösen, so der BLHV. Die derzeit geschlossenen Grenzübergänge könnten ausschließlich für landwirtschaftliche Erntetransporte geöffnet werden. Nach der Vorgabe: „Nur für landwirtschaftliche Transporte frei“ müsste an den Grenzübergängen lediglich eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Der personelle Aufwand der zuständigen Bundespolizei oder im Rahmen der Amtshilfe beauftragter anderer öffentlicher Einrichtungen wäre damit auf ein erforderliches und verhältnismäßig geringes Maß reduziert. Vorgaben, vergleichbar zu denen für Berufspendler, wären logisch. Die Transporte müssten ohne Unterbrechung auf direktem Weg vom Erzeugerbetrieb zum Empfänger erfolgen. Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen müssten bei der Abladestation eingehalten werden.
Wenngleich zusätzliche Bürokratie normalerweise als leidiges Übel abzulehnen ist, müsste im Interesse der Rückverfolgbarkeit ein korrekt ausgefülltes Dokument mitgeführt werden, aus dem der Erzeugerbetrieb, der Transporteur, der Empfänger/die Abladestation und auch die transportierte Ware hervorgeht. Einfacher ginge es mittels der Rückverfolgung der Mobilfunkdaten, was aber mit Blick auf den Datenschutz nicht so einfach umgesetzt werden kann. Die freiwillige Nutzung einer geeigneten App wäre ebenfalls denkbar.

Es bleibt zu hoffen, dass bis zur Getreideernte alle Grenzübergänge wieder geöffnet sind. Aufgrund der Unsicherheit lässt der BLHV vorbeugend über das baden-württembergische Innenministerium und über den Deutschen Bauernverband beim Bundesinnenministerium prüfen, ob im Ernstfall eine Sonderregelung für die Landwirtschaft umgesetzt werden kann, damit die Getreidetransporte und in diesem Zusammenhang der internationale Warenverkehr auch in schwierigen Zeiten möglichst reibungslos funktionieren könnten.

arm