Verbandsarbeit Coronavirus Recht & Soziales

Aufhebung des Einreiseverbots für ausländische Saisonkräfte

In den vergangenen Tagen haben auf Bundeseben unsere Organisationen GLFA und DBV intensiv mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nach Möglichkeiten gesucht, bei Aufhebung des Einreiseverbots für rumänische und andere Saisonarbeitskräfte den Infektionsschutz bestmöglich sicherzustellen.

Wir freuen uns, dass diese intensiven Bemühungen des Berufsstandes Erfolg hatten. Die unter Einbeziehung des Robert-Koch-Instituts erarbeiteten Vorschläge wurden gestern in einem Konzeptpapier von BMI/BMEL eingebunden und heute im Bundeskabinett beschlossen.

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Es gilt nun folgendes:

Saisonarbeitskräfte, die seit dem 25. März 2020 nicht mehr nach Deutschland einreisen durften, ist unter den folgenden Voraussetzungen eine Einreise künftig wieder möglich:

  • Die Einreise erfolgt ausschließlich mit dem Flugzeug.
  • Die einreisenden Saisonkräfte müssen ähnlich dem bis 25. März praktizierten Listenverfahren dem Deutschen Bauernverband mitgeteilt werden, der die Daten an die Bundespolizei weiterleitet.
  • Bei der Einreise in Deutschland muss ein vom Arbeitgeber veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden. GLFA und DBV sind hierzu bereits in Gesprächen mit verschiedenen Airlines, dass dies von den jeweiligen Anbietern übernommen wird.
  • Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer am Flughafen abholen.
  • Neuanreisende Arbeitskräfte müssen in den ersten 14 Tagen getrennt von den sonstigen Beschäftigten und der Familie des Landwirts wohnen und arbeiten. In ihrer Freizeit dürfen sie das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit).
  • Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteameinteilung, die sicherstellt, dass das Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen bis maximal 20 Personen erfolgt. Dies hat auch den Vorteil, dass für den Fall einer Infektion nur das jeweilige Team unter Quarantäne gestellt werden muss.
  • Die Zimmerbelegung ist maximal mit halber Kapazität gestattet (Ausnahme: Familien).
  • Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften  (siehe Anlage BMEL/BMI).

Dieses Verfahren gilt zunächst für die Monate April und Mai 2020. In dieser Zeit wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise gestattet.

Näheres zum Verfahren wird am Montag bekannt gegeben. Solange bitten wir Sie noch um Geduld.

Hinweis: Die o.g. Vorgaben gelten nicht für die Einreise aus Polen oder Tschechien, für die bislang keine Einreisebeschränkungen von deutscher Seite bestehen. Gleichwohl sollten auch bei diesen Personen die Hygienevorschriften beachtet und aus den o.g. Gründen auf kleine Gruppengrößen geachtet werden.

+++Update-11:46 Uhr+++

Einreise ausländischer Saison-Arbeitskräfte

Datenplattform startet in KW 15

Der Deutsche Bauernverband, der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, der Bundesausschuss Obst und Gemüse, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, der Deutsche Raiffeisenverband und der Zentralverband Gartenbau informieren ihre Mitglieder über die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft:

Die Meldung der für die Einreise benötigten Daten für die Einreise nach Deutschland, u.a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal erfolgen. Dieses Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de  befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet werden. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.

Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Presse/PM062-Corona-Saisonarbeitskraefte.pdf?__blob=publicationFile

einhalten und sich entsprechend vorbereiten.  Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonkräften wird voraussichtlich ab kommenden Montag gelten. Die Organisation der Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.

+++Update-13:34 Uhr+++

Der BLHV hat einen neuen Corona-Report zur aktuellen Lage verschickt. Lesen Sie hier mehr.

+++Update-14:50 Uhr+++ Der BLHV wird Kontakt mit Fluggesellschaften usw. aufnehmen, um Direktflüge für SAK zu organisieren. Wir werden jeder Möglichkeit nachgehen, um die dringend notwendigen Erntehelfer nach Südbaden zu bekommen, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple. Dafür würden jetzt gezielt Fluggesellschaften angesprochen, die Flüge ermöglichen können. Erste Ergebnisse werden Anfang nächster Woche erwartet.