Pflanzenbau Politik

Für den Wald ist es 5 vor 12!

BLHV begrüßt Hauks Notfallplan für den Wald

„Die Folgen des Klimawandels sind mittlerweile in unserem Wald drastisch sichtbar. Nachdem zuerst die Fichte durch Borkenkäferbefall massiv geschädigt wurde, sind mittlerweile Schäden an allen Hauptbaumarten zu beklagen. In großen Teilen des Landes gibt es immense Schäden bei der Tanne, eine der bisherigen Hoffnungsträgerinnen im Klimawandel. Im gesamten Land sind in den vergangenen Wochen bisher nicht bekannte, drastische Schäden an der Buche aufgetreten, im Rheintal fällt die Kiefer auf großer Fläche aus. Betroffen sind alle Waldbesitzer und nahezu alle Regionen im Land. Der Wald droht sich in Teilen aufzulösen, dies hätte dramatische Folgen für den Klimaschutz und die Artenvielfalt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (24. Juli) in Stuttgart.

Es müsse deshalb umgehend reagiert werden. „Ich werde mir in den kommenden Tagen ein umfassendes Bild von der Lage vor Ort machen, mit den betroffenen Waldbesitzern sprechen und danach einen Notfallplan für den Wald vorlegen. Es ist fünf vor zwölf, es muss jetzt gehandelt werden“, so Hauk.

Es handle sich nicht um ein temporäres und auch nicht um ein lokales Ereignis, die Situation sei in ganz Deutschland eine Herausforderung. Deshalb sei auch die solidarische Unterstützung für die Waldbesitzer durch den Bund gefordert. „Ich werde die Bundesministerin anschreiben und sie um schnelle finanzielle Beteiligung bitten. Diese nationale Herausforderung können wir nur gemeinsam lösen“, betonte der Minister.

Der BLHV begrüßt ausdrücklich die Initiative des Ministers. Die Situation im bäuerlichen Privatwald ist vielerorts an Dramatik nicht zu überbieten. Unsere Waldbauern sind dankbar für eine schnelle und unbürokratische Unterstützung in der schwierigen Situation, die sie jetzt durch den Klimawandel betroffen hat. Der BLHV fordert im Zusammenhang mit der Initiative von Herrn Minister Hauk sich für eine Inkraftsetzung der Instrumente des Forstschäden – Ausgleichgesetzes einzusetzen. Ebenso ist über einen Zuschuss insbesondere zum Krankenversicherungsbeitrag bei der SVLFG nachzudenken. Nicht nachvollziehbar ist die bisherige Haltung der SVLFG, hierfür auf dem Steuerbescheid 2018 zu bestehen, der bekanntermaßen jedoch frühstens in der 1. Jahreshälfte 2020 vorliegen kann. Vorläufige Zahlen müssten hier genügen. Auch die Stundung von Einkommensteuervorauszahlungen wäre hilfreich. Aufgrund der guten Einkommensituation haben in den letzten Jahren viele Waldbaubetriebe gute Einnahmen erzielt, aus denen sich relativ hohe Steuervorauszahlungen ableiten. Die Steuervorauszahlungen sollten deshalb so lange gestundet werden, bis sich die genaue Entwicklung in den Betrieben zeigt. Voraussetzung dafür ist, dass wie bei dem Frosterlass des Finanzministeriums die Situation von der Regierung als Naturkatastrophe eingestuft wird. Auch über direkte finanzielle Unterstützung der betroffenen bäuerlichen Waldbaubetriebe ist nachzudenken. Ebenso gilt es den überspannten Holzmarkt zu entlasten. Deshalb sollten öffentliche Transportbeihilfen für die Containerverladung von Holz zum Ost-Asien-Export gewährt werden..

BLHV