Recht & Soziales Coronavirus

In Rumänien sind 7 Kreise Risikogebiet, Folge: Test- und Meldepflicht

Seit dem 8. August 2020 muss sich nun jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, innerhalb von 72 Stunden auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen oder ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.

Die Bescheinigung über den Test muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Wie bei einem positivem Testergebnis vorgegangen werden muss, regeln die jeweiligen Corona-Einreise-Verordnungen der Länder. Bei Nichteinhalten drohen Bußgelder.

Zudem besteht für Einreisende aus Risikogebieten die Verpflichtung, sich unverzüglich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde schriftlich oder elektronisch zu melden. Es müssen folgende Angaben gemacht werden:

– ihre Identität einschließlich des Geburtsdatums,

– ihre Reiseroute,

– ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Telefonnummer, ihrer E-Mail-Adresse und der Anschrift ihres Wohnsitzes oder ihres voraussichtlichen Aufenthaltsortes oder ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsorte in Deutschland,

– das Vorliegen typischer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Atemnot) sowie

– das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses über eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Die Liste der aktuellen Risikogebiete und der Kriterien, die zu einer Einstufung führen, können basierend auf dem RKI eingesehen werden unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

WICHTIG:

Derzeitige Risikogebiete in Bulgarien und Rumänien sind:

– Bulgarien – die Verwaltungsbezirke („Oblaste“) Blagoevgrad, Dobritch, Varna

– Rumänien – die Gebiete („Kreise“) Argeș, Bihor, Buzău, Neamt, Ialomita, Mehedinti, Timis

In Spanien sind folgende autonome Regionen Risikogebiete: Aragón, Katalonien, Navarra

Die Tests können an den in Grenznähe, an Flughäfen oder Bahnhöfen errichteten Teststationen durchgeführt werden oder bei niedergelassenen Kassenärzten. Sie sind kostenfrei, auch für Saisonarbeitskräfte.

Informationen, wo in Wohnort- bzw. Betriebssitznähe Corona-Tests angeboten werden, sind unter der Telefonnummer 116 117 oder beim örtlichen Gesundheitsamt in Erfahrung zu bringen.