Politik Natur & Umwelt

Online-Beteiligung  für Anregungen nutzen

Wasserrahmenrichtlinie – Die Regierungspräsidien führen eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung für Maßnahmenpläne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Bewirtschaftungszeitraum 2022−2027 durch.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet aufgrund der Corona-Pandemie online statt unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/WRRL/Seiten/default.aspx

Der BLHV weist darauf hin, dass Landwirte ebenfalls Anregungen geben können. Auf der Homepage stellen die Regierungspräsidien umfassende Informationen, Videos und Dateien zur WRRL bereit.
Landwirte können von Maßnahmenplänen für Oberflächengewässer und Grundwasser auf verschiedene Weise betroffen sein. Gewässerökologie, Strukturverbesserung und die chemische Gewässergüte von Oberflächengewässern und Grundwasser wurden von der Wasser-Verwaltung untersucht, bewertet und Handlungsfelder erarbeitet. Wasserkörper für Oberflächengewässer und Grundwasserkörper werden neu eingeteilt. 
Die Zustandsbewertung beim Nährstoff Nitrat ist auf Karten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)  dargestellt. Elf von 142 Grundwasserkörpern befinden sich wegen Nitrat nicht in gutem Zustand. Das ist eine Verringerung von neun Prozent auf sechs Prozent der Landesfläche. Vier von diesen elf Grundwasserkörpern in schlechtem Zustand liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Es könnte nachträglich noch zu einer Ausdehnung der gefährdeten Grundwasserkörper kommen, informiert ein Video. Das Ergebnis der Risikobewertung liege noch nicht vor.

Frist bis Ende Mai beachten
Das Handlungskonzept für Nährstoffe in Gewässern verweist auf bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften, die in der zweiten Jahreshälfte angewendet werden sollen zur Ausweisung von Phosphatgebieten und Nitratgebieten. Die Düngeverordnung und eine geplante Landesverordnung schränken die Düngung in diesen Gebieten stark ein. Landwirte sollten die Möglichkeit nutzen, dem Regierungspräsidium Anregungen und Hinweise zu den Gebietsabgrenzungen und zu den geplanten Maßnahmen zu übermitteln. Landwirte können ihre Anregungen dem BLHV zur Kenntnis geben an folgende E-Mail-Adresse: info@blhv.de. Die Rückmeldefrist endet Ende Mai 2020.

Der BLHV erinnert an Flugplatz-Thema
Der BLHV wird die Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen, um erneut darauf aufmerksam zu machen, dass bis Anfang der Neunzigerjahre große Mengen an Harnstoff zur Enteisung von Flugzeugen und Landebahnen eingesetzt worden sind. Im Fall des Flughafens Lahr stellt die Fließrichtung des Grundwassers einen deutlich erkennbaren räumlichen Zusammenhang von roten Messstellen mit der Landebahn her. Eine Verursachung der dortigen hohen Nitratwerte etwa durch landwirtschaftliche Nutzung wird von vorliegenden Modellrechnungen ausgeschlossen. Ein großer Anteil der Flächen im Vorfeld der Grundwasserfahne des Flughafens Lahr wird zudem gar nicht landwirtschaftlich genutzt, so der BLHV. Der BLHV hat angeregt, eine Sanierung der Nitrat-Altlast mithilfe der landwirtschaftlichen Bewässerung zu etablieren. 
Der Verband sucht Zeitzeugen, die nähere Angaben machen können über den Umfang des früheren Harnstoff-Einsatzes auf Flughäfen und die Versickerung mit dem Niederschlagswasser in den Untergrund. Hohe Düngeauflagen hält der BLHV nur für akzeptabel, wenn Gewässerverunreinigungen zuvor verursachergerecht zugeordnet wurden.

gd