Recht & Soziales Coronavirus

Verlängerung der Fluganreisemöglichkeit bis 15.6.2020 durch den Bund und Meldepflicht-Lockerung des Landes für SAK aus Rumänien, Polen, Bulgarien etc.

​​​​​​​Das Land BW hat die Corona-Einreise-Verordnung geändert. Damit entfällt die vom Land angeordnete Meldepflicht für alle (egal, ob auf Luft- oder Landweg) neu angereisten Saison-AK.

Diese müssen nicht mehr auf der Gemeinde (= Ortspolizeibehörde = Amt für öffentliche Ordnung/Ordnungsamt) gemeldet werden. Die entsprechende Corona-Einreise-Verordnung hat das Sozialministerium BW angepasst. 

Die Erlaubnis zur Fluganreise wurde heute auf Bundesebene bis zum 15.6.2020 verlängert, unter den bisherigen Auflagen. 
Im Rahmen der Fluganreise von SAK ist die 14-tägige Quarantäne weiterhin Pflicht als Gegenstand der Einreiseformalitäten, ebenso der zwingende Gesundheitscheck. 

Bei Fluganreise und bei der Landeinreise ist jetzt aber die landesrechtliche Meldepflicht auf der Gemeinde entfallen.

Im Rahmen der Landweganreise von SAK (z.B. aus/über Polen) wird die Ankunfts-Quarantäne ebenfalls weiter dringend empfohlen, also verringerte Belegung, Arbeiten und Wohnen in separierten Gruppen, Betrieb nicht verlassen, etc., so dass im Infektionsfall der Personenkreis eingegrenzt werden kann und nicht der ganze Betrieb lahmgelegt wird.

Für angemessene Sicherheitsmaßnahmen auf seinem Betrieb ist jeder Betriebsleiter weiterhin verantwortlich.

Landes-Sozialminister Manne Lucha erklärte zu den Lockerungen: „Für Pendlerinnen und Pendler sind die Lockerungen sicherlich eine Erleichterung. Aber ich möchte noch einmal eindringlich an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren: halten Sie sich an die Hygienevorschriften, tragen Sie Alltagsmasken und halten Sie Abstand. Nur so gelingt es uns bei all den Lockerungen, die nun nach und nach kommen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“