Veto: Der BLHV-Fachausschuss Vieh und Fleisch sowie der BLHV-Fachausschuss Milch lehnen den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) einhellig ab.
Das THKG soll zunächst für die Mastschweinehaltung gelten. Es besteht jedoch die Gefahr, dass künftig auch die Sauenhaltung einbezogen wird. In einem weiteren Schritt könnte auch die Rinderhaltung – sowohl Mast als auch Milcherzeugung – betroffen sein.
„Daher ist es zunächst erforderlich, eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Wird dieses Gesetz grundsätzlich abgelehnt oder kann es unter bestimmten Voraussetzungen für den Bereich Schweinemast mitgetragen werden?“, erklärte BLHV-Referent Martin Armbruster bei der gemeinsamen Sitzung der beiden Fachausschüsse am 7. Oktober im Haus der Bauern.
Für Michael Fröhlin, Vorsitzender des Fachausschusses Bereich Schweinefleisch, ist das THKG im BLHV-Gebiet kaum umsetzbar. Zwar hätten die Betriebe relativ kleine Tierbestände – sie seien jedoch historisch gewachsen. Trotz kleiner Strukturen gebe es oft mehrere Ställe pro Betrieb, die unterschiedlichen Haltungsstufen zugeordnet werden müssten. „Ein Umbau geschlossener Stallsysteme ist kaum möglich. Die erforderlichen Investitionen wären in Relation zur Bestandsgröße schlicht unrentabel“, erklärte Fröhlin. Auch das Metzgerhandwerk und mittelständische Schlachtbetriebe würden laut Fröhlin vor große Probleme gestellt: „Sie werden von Landwirten mit Tieren verschiedener Haltungsstufen beliefert und sind kaum in der Lage, die wenigen Schlachtkörper entsprechend zu trennen und zu verarbeiten.“ Das Gesetz sollte daher seiner Ansicht nach abgelehnt werden.
Sollte eine Ablehnung auf Bundesebene nicht möglich sein, fordert Fröhlin klare Grenzwerte im Gesetz: Etwa zur Zahl der Tiere pro Jahr oder der Schlachtungen pro Woche. „Unterhalb dieser Grenze sollten Erzeugung, Schlachtung und Verarbeitung von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sein. Das wäre ein denkbarer Kompromiss.“
Grenzwerte wären ein Kompromiss
Die Konzeptvorschläge der Verbändeallianz wurden ebenfalls unter den Fachausschussmitgliedern diskutiert. Diese würden zwar zentrale Probleme der Kennzeichnungspflicht beheben, berücksichtigen jedoch nicht die strukturellen Besonderheiten Südbadens. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Importware nicht gekennzeichnet werden soll – das führe zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. „Auch deshalb ist das Gesetz abzulehnen“, bekräftigte Stefan Mink.
Einen Automatismus, dass das Kennzeichnungsgesetz auf die Rindermast und die Milcherzeugung ausgeweitet werden kann, dürfe es nicht geben. „QM Milch und die Zertifizierung über den Milchprüfring genügen“, betonte Bernhard Kohmann, stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Milch.
Zudem bestehe die Gefahr, dass Nutztierhalter größere Investitionen tätigten, um höhere Haltungsstufen zu erreichen – was in der Folge zu einem Angebotsüberhang und sinkenden Marktpreisen führen könne, so Thomas Huschle, Vorsitzender des Fachbereichs Rindfleisch.
Michael Fröhlin warnte abschließend: Der Lebensmitteleinzelhandel und die Discounter würden die gewünschte Ware nach Haltungsstufe über große Schlachthöfe beschaffen – das Metzgerhandwerk stünde dagegen vor einem kaum lösbaren Problem.
Dr. Martin Armbruster
Veto: Der BLHV-Fachausschuss Vieh und Fleisch sowie der BLHV-Fachausschuss Milch lehnen den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) einhellig ab.
Das THKG soll zunächst für die Mastschweinehaltung gelten. Es besteht jedoch die Gefahr, dass künftig auch die Sauenhaltung einbezogen wird. In einem weiteren Schritt könnte auch die Rinderhaltung – sowohl Mast als auch Milcherzeugung – betroffen sein.
„Daher ist es zunächst erforderlich, eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Wird dieses Gesetz grundsätzlich abgelehnt oder kann es unter bestimmten Voraussetzungen für den Bereich Schweinemast mitgetragen werden?“, erklärte BLHV-Referent Martin Armbruster bei der gemeinsamen Sitzung der beiden Fachausschüsse am 7. Oktober im Haus der Bauern.
Für Michael Fröhlin, Vorsitzender des Fachausschusses Bereich Schweinefleisch, ist das THKG im BLHV-Gebiet kaum umsetzbar. Zwar hätten die Betriebe relativ kleine Tierbestände – sie seien jedoch historisch gewachsen. Trotz kleiner Strukturen gebe es oft mehrere Ställe pro Betrieb, die unterschiedlichen Haltungsstufen zugeordnet werden müssten. „Ein Umbau geschlossener Stallsysteme ist kaum möglich. Die erforderlichen Investitionen wären in Relation zur Bestandsgröße schlicht unrentabel“, erklärte Fröhlin. Auch das Metzgerhandwerk und mittelständische Schlachtbetriebe würden laut Fröhlin vor große Probleme gestellt: „Sie werden von Landwirten mit Tieren verschiedener Haltungsstufen beliefert und sind kaum in der Lage, die wenigen Schlachtkörper entsprechend zu trennen und zu verarbeiten.“ Das Gesetz sollte daher seiner Ansicht nach abgelehnt werden.
Sollte eine Ablehnung auf Bundesebene nicht möglich sein, fordert Fröhlin klare Grenzwerte im Gesetz: Etwa zur Zahl der Tiere pro Jahr oder der Schlachtungen pro Woche. „Unterhalb dieser Grenze sollten Erzeugung, Schlachtung und Verarbeitung von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sein. Das wäre ein denkbarer Kompromiss.“
Grenzwerte wären ein Kompromiss
Die Konzeptvorschläge der Verbändeallianz wurden ebenfalls unter den Fachausschussmitgliedern diskutiert. Diese würden zwar zentrale Probleme der Kennzeichnungspflicht beheben, berücksichtigen jedoch nicht die strukturellen Besonderheiten Südbadens. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Importware nicht gekennzeichnet werden soll – das führe zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. „Auch deshalb ist das Gesetz abzulehnen“, bekräftigte Stefan Mink.
Einen Automatismus, dass das Kennzeichnungsgesetz auf die Rindermast und die Milcherzeugung ausgeweitet werden kann, dürfe es nicht geben. „QM Milch und die Zertifizierung über den Milchprüfring genügen“, betonte Bernhard Kohmann, stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Milch.
Zudem bestehe die Gefahr, dass Nutztierhalter größere Investitionen tätigten, um höhere Haltungsstufen zu erreichen – was in der Folge zu einem Angebotsüberhang und sinkenden Marktpreisen führen könne, so Thomas Huschle, Vorsitzender des Fachbereichs Rindfleisch.
Michael Fröhlin warnte abschließend: Der Lebensmitteleinzelhandel und die Discounter würden die gewünschte Ware nach Haltungsstufe über große Schlachthöfe beschaffen – das Metzgerhandwerk stünde dagegen vor einem kaum lösbaren Problem.
Dr. Martin Armbruster