Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet ab sofort die Beitragsbescheide für 2025. Trotz höherer Ausgaben sinkt das Umlagesoll um 5,3 Prozent. Die Beitragshöhe ändert sich je nach Risikogruppe und Betriebsstruktur.
Die Beitragsbescheide der Unfallversicherung werden ab dieser Woche mit Beitragsfälligkeit am 15. September 2025 versandt. Die Höhe des Berufsgenossenschaftsbeitrags wird durch die Flächen, Kulturarten, Tiere, Arbeitswerte und die Aufwendungen im Jahr 2024 bestimmt. Das Umlagesoll sinkt dieses Jahr um 5,3 Prozent auf 1073 Millionen Euro, trotz höherer Leistungsausgaben.
Denn die im Vorjahr eingenommenen Betriebsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Finanzierung von Aufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson wurden noch nicht vollständig aufgebraucht. Die weitere Kostenentwicklung für die neue Berufskrankheit ist aber ungewiss. Die Grundbeiträge steigen um 3,9 Prozent auf 88,26 Euro (Mindestgrundbeitrag) beziehungsweise auf 353,05 Euro (Höchstgrundbeitrag) wegen höherer Präventionsaufwendungen im Jahr 2024.
Dagegen sinken die Risikobeiträge durchschnittlich um 6 Prozent, wobei die Entwicklung bei den einzelnen Risikogruppen aber sehr unterschiedlich ist. Durch zusätzliche 20 Millionen Euro an Bundesmitteln stehen für die Umlage 2024 insgesamt 119 Millionen Euro an Zuschuss zur Verfügung. Dadurch und aufgrund des gesunkenen Umlagesolls steigt die Senkungsquote für voll bundesmittelberechtigte Unternehmen von 15,45 auf bis zu 20,04 Prozent.
Da sich viele Unternehmen aus mehreren Risikogruppen und Produktionsverfahren zusammensetzen, kann der Gesamtbeitrag im Einzelfall dieses Jahr im Ergebnis höher oder niedriger ausfallen. Weitere Informationen sowie der aktuelle Beitragsrechner finden sich auf der Internetseite der SVLFG: www.svlfg.de/beitrag-lbg
Otmar König
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet ab sofort die Beitragsbescheide für 2025. Trotz höherer Ausgaben sinkt das Umlagesoll um 5,3 Prozent. Die Beitragshöhe ändert sich je nach Risikogruppe und Betriebsstruktur.
Die Beitragsbescheide der Unfallversicherung werden ab dieser Woche mit Beitragsfälligkeit am 15. September 2025 versandt. Die Höhe des Berufsgenossenschaftsbeitrags wird durch die Flächen, Kulturarten, Tiere, Arbeitswerte und die Aufwendungen im Jahr 2024 bestimmt. Das Umlagesoll sinkt dieses Jahr um 5,3 Prozent auf 1073 Millionen Euro, trotz höherer Leistungsausgaben.
Denn die im Vorjahr eingenommenen Betriebsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Finanzierung von Aufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson wurden noch nicht vollständig aufgebraucht. Die weitere Kostenentwicklung für die neue Berufskrankheit ist aber ungewiss. Die Grundbeiträge steigen um 3,9 Prozent auf 88,26 Euro (Mindestgrundbeitrag) beziehungsweise auf 353,05 Euro (Höchstgrundbeitrag) wegen höherer Präventionsaufwendungen im Jahr 2024.
Dagegen sinken die Risikobeiträge durchschnittlich um 6 Prozent, wobei die Entwicklung bei den einzelnen Risikogruppen aber sehr unterschiedlich ist. Durch zusätzliche 20 Millionen Euro an Bundesmitteln stehen für die Umlage 2024 insgesamt 119 Millionen Euro an Zuschuss zur Verfügung. Dadurch und aufgrund des gesunkenen Umlagesolls steigt die Senkungsquote für voll bundesmittelberechtigte Unternehmen von 15,45 auf bis zu 20,04 Prozent.
Da sich viele Unternehmen aus mehreren Risikogruppen und Produktionsverfahren zusammensetzen, kann der Gesamtbeitrag im Einzelfall dieses Jahr im Ergebnis höher oder niedriger ausfallen. Weitere Informationen sowie der aktuelle Beitragsrechner finden sich auf der Internetseite der SVLFG: www.svlfg.de/beitrag-lbg
Otmar König