Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft suchen nach praxisgerechten Lösungen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie. Der BLHV forderte mehr Flexibilität für die Bewirtschafter ein. Das Umweltministerium will dem Berufsstand hier entgegenkommen.
Am 24. Juli lud der BLHV zum Vor-Ort-Termin auf den Bildstockhof der Familie Kaltenbach in Immendingen-Ippingen. Die traditionell extensive Grünlandbewirtschaftung mit zwei Schnitten führte hier zu einem hohen Anteil naturschutzfachlich wertvoller FFH-Flächen in der Gemarkung. Schwindende Tierzahlen und der Verfall des Heupreises stellen die verbliebenen landwirtschaftlichen Betriebe vor große Herausforderungen. Die Betriebsleiterfamilie investierte gegen den Trend in einen neuen Milchviehstall. Mit der Produktion von Bio-Heumilch möchte man, bei einem FFH-Flächenanteil von etwa 10 Prozent, an der bisherig-en extensiven Wirtschaftsweise festhalten, stößt aber trotz eines geringen Viehbesatzes an die Grenzen des Machbaren.
Gleichzeitig steht die Verwaltung unter Druck, den Erhalt und die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen zu sichern. Denn nach der Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof aufgrund der ungenügenden Umsetzung der FFH-Richtlinie müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Strafzahlungen an die EU abzuwenden.
Im kleinen Kreis konnten sich Karl-Heinz Lieber, Abteilungsleiter Naturschutz des Umweltministeriums, und Jens Nagel, aus dem Referat 72 des Umweltministeriums, ein Bild der Herausforderungen im Umgang mit FFH-Wiesen machen.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart bemängelte die geringe Flexibilität im Umgang mit FFH-Mähwiesen. So seien Schläge nicht einheitlich zu bewirtschaften, wenn diese vereinzelte als FFH-Mähwiesen kartierte Teilflächen aufwiesen. Mit einer Zusammenlegung solcher Teilflächen wäre bereits etwas Abhilfe geschaffen. Zudem stößt die flächenscharfe Betrachtung häufig auf Ablehnung. Während vereinzelt FFH-Mähwiesen verloren gingen, würden wiederum andere entstehen. Eine Betrachtung der Flächenbilanz würde der Realität auf den Betrieben eher gerecht werden. Besonderen Unmut verursacht regelmäßig die Tatsache, dass erste FFH-Kartierungen im besonders heißen Sommer von 2003 stattfanden.
Lieber betonte die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz. „Die Kartierungsergebnisse können wir zwar nicht aufheben, jedoch wollen wir den praktischen Anforderungen in der Landwirtschaft mit mehr Flexibilität begegnen“, erklärte Lieber. So könne man dem Berufsstand weiter entgegenkommen. Auch der Natur könne man entgegenkommen, wenn man Intensivwiesen am mageren Hang mit einer extensiven Wiese im tiefgründigen Tal tausche – wie es sich in Ippingen empfehlen würde. In Zusammenarbeit mit dem BLHV-Umweltreferenten Patrik Heizmann will man Pilotbetriebe identifizieren und verschiedene Maßnahmen erproben, die einen besseren Umgang mit FFH-Mähwiesen im landwirtschaftlichen Alltag ermöglichen.
Patrik Heizmann
Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft suchen nach praxisgerechten Lösungen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie. Der BLHV forderte mehr Flexibilität für die Bewirtschafter ein. Das Umweltministerium will dem Berufsstand hier entgegenkommen.
Am 24. Juli lud der BLHV zum Vor-Ort-Termin auf den Bildstockhof der Familie Kaltenbach in Immendingen-Ippingen. Die traditionell extensive Grünlandbewirtschaftung mit zwei Schnitten führte hier zu einem hohen Anteil naturschutzfachlich wertvoller FFH-Flächen in der Gemarkung. Schwindende Tierzahlen und der Verfall des Heupreises stellen die verbliebenen landwirtschaftlichen Betriebe vor große Herausforderungen. Die Betriebsleiterfamilie investierte gegen den Trend in einen neuen Milchviehstall. Mit der Produktion von Bio-Heumilch möchte man, bei einem FFH-Flächenanteil von etwa 10 Prozent, an der bisherig-en extensiven Wirtschaftsweise festhalten, stößt aber trotz eines geringen Viehbesatzes an die Grenzen des Machbaren.
Gleichzeitig steht die Verwaltung unter Druck, den Erhalt und die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen zu sichern. Denn nach der Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof aufgrund der ungenügenden Umsetzung der FFH-Richtlinie müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Strafzahlungen an die EU abzuwenden.
Im kleinen Kreis konnten sich Karl-Heinz Lieber, Abteilungsleiter Naturschutz des Umweltministeriums, und Jens Nagel, aus dem Referat 72 des Umweltministeriums, ein Bild der Herausforderungen im Umgang mit FFH-Wiesen machen.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart bemängelte die geringe Flexibilität im Umgang mit FFH-Mähwiesen. So seien Schläge nicht einheitlich zu bewirtschaften, wenn diese vereinzelte als FFH-Mähwiesen kartierte Teilflächen aufwiesen. Mit einer Zusammenlegung solcher Teilflächen wäre bereits etwas Abhilfe geschaffen. Zudem stößt die flächenscharfe Betrachtung häufig auf Ablehnung. Während vereinzelt FFH-Mähwiesen verloren gingen, würden wiederum andere entstehen. Eine Betrachtung der Flächenbilanz würde der Realität auf den Betrieben eher gerecht werden. Besonderen Unmut verursacht regelmäßig die Tatsache, dass erste FFH-Kartierungen im besonders heißen Sommer von 2003 stattfanden.
Lieber betonte die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz. „Die Kartierungsergebnisse können wir zwar nicht aufheben, jedoch wollen wir den praktischen Anforderungen in der Landwirtschaft mit mehr Flexibilität begegnen“, erklärte Lieber. So könne man dem Berufsstand weiter entgegenkommen. Auch der Natur könne man entgegenkommen, wenn man Intensivwiesen am mageren Hang mit einer extensiven Wiese im tiefgründigen Tal tausche – wie es sich in Ippingen empfehlen würde. In Zusammenarbeit mit dem BLHV-Umweltreferenten Patrik Heizmann will man Pilotbetriebe identifizieren und verschiedene Maßnahmen erproben, die einen besseren Umgang mit FFH-Mähwiesen im landwirtschaftlichen Alltag ermöglichen.
Patrik Heizmann