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Dem BLHV wurde zugetragen, dass dieses Jahr deutlich weniger Agrardieselanträge gestellt wurden. Vermutlich scheuen viele die aufwendige Einrichtung eines Benutzerkontos im Zollportal, zumal − nach aktueller Rechtslage − die Agrardieselrückvergütung mit Ablauf des Jahres 2025 komplett entfällt. Im sich nun anbahnenden Wahlkampf wurde bereits die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung in Aussicht gestellt. Es wäre daher fatal, wenn nun aus dem Berufsstand das vermeintliche Signal aufkommt, man könne auf die Agrardieselrückvergütung verzichten. Der BLHV empfiehlt daher dringend, den Antrag zu stellen und kein Geld liegen zu lassen.
red