Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Der BLHV-Vorstand erhielt direkte Einblicke in zwei wichtige agrarpolitische Themen. Johann Meierhöfer, Referent des Deutschen Bauernverbandes, berichtete über die Deregulierung Neuer Züchtungstechnologien (NGT). Diese böten große Chancen für eine nachhaltige Landwirtschaft, schnellere Züchtungserfolge und eine verringerte Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln, so Meierhöfer. Allerdings gebe es Bedenken, dass weit gefasste Patente auf NGT-Pflanzen Innovationen hemmen und den Zugang zu neu entwickelten Sorten einschränken könnten. Eine gezielte Anpassung der Biopatentrichtlinie könne hier Abhilfe schaffen.
Dr. Philipp Spinne und Viktor Lorenz (DRV) informierten über geplante Änderungen der Gemeinsamen Marktorganisation. Umstritten sei die verpflichtende nationale Umsetzung der Artikel 148 und 168, erklärten die Referenten. Dies betreffe nahezu alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, außer Zucker, und brächte tiefgreifende Eingriff in den Markt mit sich, ohne dass eine ausreichende Folgenabschätzung vorgenommen wurde.
Die Änderung würde eine schriftliche Vertragsbindung mit detaillierten Vorgaben zu Preisen und Bedingungen vorschreiben und damit zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand führen. Zudem könne die vorgesehene Revisionsklausel unbeabsichtigte Risiken mit sich bringen und letztlich zu niedrigeren Erzeugerpreisen führen. Schließlich sei zu befürchten, dass langfristige Verträge zunehmend verschwinden und damit die Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe weiter abnehmen würden.
Tasmin Taskale