Stromsteuer: Die Bundesregierung plante umfangreiche Entlastungen von den hohen Energiekosten für Wirtschaft und Privatleute. Die Haushaltslage scheint den Plänen einen Strich durch die Rechnung zu machen. Was bleibt von den Plänen für die Landwirtschaft?
Die Wirtschaft lahmt, das Konsumverhalten der Deutschen stagniert. Als Grund für diese Entwicklung werden unter anderem die hohen Energiepreise angesehen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiepreise zu senken und damit private Haushalte und Wirtschaft zu entlasten.
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1.1.2026 ist ein erster Schritt getan, welcher der Landwirtschaft wahrscheinlich nur in wenigen Fällen Entlastung bringen wird. Für weitere Entlastungen scheint die Haushaltslage zu sehr angespannt zu sein. Bei der Senkung der Stromsteuer wird es wohl keine allgemeine Reduzierung geben. Stattdessen plant man, eine bestehende Regelung aus der vorherigen Legislaturperiode zu verstetigen, wovon die Landwirtschaft ebenfalls profitiert.
Bereits zum 1.1.2024 wurde die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Für Strom, der seither zu betrieblichen Zwecken entnommen wird, beträgt der Entlastungssatz nun 20 Euro pro Megawattstunde (MWh) – eine Vervierfachung gegenüber dem bisherigen Satz von 5,13 Euro. Entlastungsberechtigt sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes, die Strom zu betrieblichen Zwecken verwenden. Strommengen, die für Elektromobilität verwendet werden, sind ausgeschlossen.
Registrierung im Zoll-Portal
Mit dem noch anstehenden Beschluss soll diese Regelung verlängert werden. Der Mindestentlastungswert wurde auf 250 Euro festgelegt, was bedeutet, dass Betriebe ab einem Stromverbrauch von etwa 12500 kWh pro Jahr von dieser Regelung profitieren können.
Wie wird die Entlastung beantragt? Wichtig ist eine frühzeitige Registrierung im Zoll-Portal, denn der Antrag muss elektronisch über das Zoll-Portal gestellt werden.
Wer Unterstützung bei der Antragstellung benötigt, kann sich gerne beim Agrardienst Baden melden: Tel. 0761/27133-831, karin.henninger@agrardienst-baden.de
Patrik Heizmann
Stromsteuer: Die Bundesregierung plante umfangreiche Entlastungen von den hohen Energiekosten für Wirtschaft und Privatleute. Die Haushaltslage scheint den Plänen einen Strich durch die Rechnung zu machen. Was bleibt von den Plänen für die Landwirtschaft?
Die Wirtschaft lahmt, das Konsumverhalten der Deutschen stagniert. Als Grund für diese Entwicklung werden unter anderem die hohen Energiepreise angesehen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiepreise zu senken und damit private Haushalte und Wirtschaft zu entlasten.
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1.1.2026 ist ein erster Schritt getan, welcher der Landwirtschaft wahrscheinlich nur in wenigen Fällen Entlastung bringen wird. Für weitere Entlastungen scheint die Haushaltslage zu sehr angespannt zu sein. Bei der Senkung der Stromsteuer wird es wohl keine allgemeine Reduzierung geben. Stattdessen plant man, eine bestehende Regelung aus der vorherigen Legislaturperiode zu verstetigen, wovon die Landwirtschaft ebenfalls profitiert.
Bereits zum 1.1.2024 wurde die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Für Strom, der seither zu betrieblichen Zwecken entnommen wird, beträgt der Entlastungssatz nun 20 Euro pro Megawattstunde (MWh) – eine Vervierfachung gegenüber dem bisherigen Satz von 5,13 Euro. Entlastungsberechtigt sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes, die Strom zu betrieblichen Zwecken verwenden. Strommengen, die für Elektromobilität verwendet werden, sind ausgeschlossen.
Registrierung im Zoll-Portal
Mit dem noch anstehenden Beschluss soll diese Regelung verlängert werden. Der Mindestentlastungswert wurde auf 250 Euro festgelegt, was bedeutet, dass Betriebe ab einem Stromverbrauch von etwa 12500 kWh pro Jahr von dieser Regelung profitieren können.
Wie wird die Entlastung beantragt? Wichtig ist eine frühzeitige Registrierung im Zoll-Portal, denn der Antrag muss elektronisch über das Zoll-Portal gestellt werden.
Wer Unterstützung bei der Antragstellung benötigt, kann sich gerne beim Agrardienst Baden melden: Tel. 0761/27133-831, karin.henninger@agrardienst-baden.de
Patrik Heizmann